Steuerklasse I und VI Nachzahlung UND Vorauszahlung

Guten Tag,

ich habe einen Hauptberuf (1800€ Brutto + Steuerklasse 1) und einen Nebenberuf (350€ Brutton + Steuerklasse 6).
Nun habe ich letztes Jahr vom Finanzamt eine Benachrichtigung bekommen, dass ich eine Nachzahlung von 800€ zu leisten habe. Ein halbes Jahr später kam der Bescheid ich müsse 800€ Vorauszahlen.

Ich verstehen das so langsam nicht mehr, habe schon einen Experten gefragt, der meinte es wäre alles rechtens, konnte mir aber auch nicht sagen wieso. Vielleicht hat hier ja jemand die Zeit und Möglichkeit mich aufzuklären?

Danke schon einmal.

Hallo,

es wird wohl so sein, daß das Finanzamt von einer gleichbleibenden Beschäftigungslage ausgeht. Das hieße, daß du jedes Jahr dann eine Steuernachzahlung von € 800 haben würdest.
Das Finanzamt deiner Stadt möchte aber die EKST. bei Fälligkeit haben und nicht erst über ein Jahr später. Daher die Vorauszahlungen.
Sollte sich an der Einkommenssituation etwas ändern, mußt du das dem Finanzamt mitteilen. Dann wird die Vorauszahlung korrigiert.

Gruß Heinz

Guten Tag,

ich habe einen Hauptberuf (1800€ Brutto + Steuerklasse 1)

das ist eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Einkommen am Jahresende der Einkommensteuer unterliegt.
und

einen Nebenberuf (350€ Brutton + Steuerklasse 6).

Das ist eine geringfügige Beschäftigung. Diese wird normalerweise mit 2% Steuer belegt, die zusammen mit den pauschalen Sozialversicherungsbeiträgen an die Bundesknappschaft abgeführt wird. In dieser Konstellation wird das Einkommen nicht der Einkommensteuer unterworfen.

Leider ist es so, dass der Minijob mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde. In diesem Fall ist das ganz normales steuerpflichtiges Einkommen. Das Problem ist die Progression, d.h. die Steuer steigt nicht proportional zum Einkommen, sondern viel schneller. Beispiel:

Bei 20.000 € Einkommen wird eine Steuer von 2.824 € fällig. Nun sollte man meinen, beim doppelten Verdienst wäre es die doppelte Steuer. Mitnichten, hier werden 9.477 € fällig, also nicht das Doppelte, sondern mehr als das Dreifache.

In Steuerklasse 6 sind zwar die Abzüge schon von vornherein sehr hoch. Es kann aber Fälle geben, wo die gezahlte Lohnsteuer nicht reicht, um die Einkommensteuer abzudecken. In diesem Fall kommt es zu einer Nachzahlung.

Nun habe ich letztes Jahr vom Finanzamt eine Benachrichtigung
bekommen, dass ich eine Nachzahlung von 800€ zu leisten habe.

Ein halbes Jahr später kam der Bescheid ich müsse 800€
Vorauszahlen.

Das ist schon richtig. Das Finanzamt geht davon aus, dass du auch in diesem Jahr zu wenig Steuern bezahlst und möchte nur schon vorher ein paar Euros.

Ich verstehen das so langsam nicht mehr, habe schon einen
Experten

dann suche dir bitte einen neuen Experten.

Am einfachsten ist es, den Minijob mit 2% Pauschalsteuer abzurechnen. Einige Arbeitgeber möchten allerdings diese 2% sparen und überreden die Arbeitnehmer, auf Steuerkarte zu arbeiten. Vielleicht sollte man den Arbeitgeber mal darüber aufklären, dass die 2% auch auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden können. Ist auf jeden Fall billiger, als 800 € nachzuzahlen

Viele Grüße

Gesine