Steuerklasse II für BEIDE alleinerzieh. Eltern?

Eine Frage zu einem „einfachen“ Sachverhalt: Paar mit Kind trennt sich. Es wird eine Betreuung des Kindes von 50:50 vereinbart. D.h., das Kind lebt abwechselnd gleichberechtigt bei Vater und Mutter.

  1. Bekommen BEIDE Eltern Stkl. II+0,5 Kind?
  2. Bekommt jeder den halben Alleinerziehendenbetrag von 1.308 Euro oder den vollen Betrag?
  3. Kommt es für das Finanzamt darauf an, WO das Kind gemeldet ist? Wie aber wird ein Kind beim Meldeamt bei einer 50:50 Betreuung gemeldet? Geht eine 50% Meldung bei der Stadt?
  4. Wenn das Finanzamt II+0,5 ablehnt: Was dann? Einer I+0,5 und der Andere II+0,5?
  5. Was ist mit den gleichen Fragen, wenn die Regelung 60:40 ist? Immerhin ist dann einer zu 40% alleinerziehend…

Vielleicht sind die Fragen ja schon 1.000-mal geklärt und total beknackt; finde nur die Antworten dazu nicht. Dann bitte um Hinweis.

Danke schonmal für kompetente Antworten von einem Verzweifelten!

Hallo,

nur einer der Elternteile kann die Steuerklasse II in Anspruch nehmen.

Ist nicht zu klären, welcher Elternteil dies ist, dann ist das Melderecht ein Indiz. Das Kind kann nämlich nicht an 2 Orten mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Sind es 2 verschiedene Gemeinden, so wird die Steuerklasse II regelmäßig dem Elternteil zugeteilt, in dessen Gemeinde das Kind zur Schule geht.

Der leer ausgehende Elternteil erhielte dann Steuerklasse I/0,5

Gruß
Lawrence

Vielen Dank für die verständliche Antwort!

Ist es nicht bedenklich, dass, wenn ALLES um das Kind herum zu 50:50 geteilt wird, also auch die Erziehung, der steuerliche Anspruch des "Alleinerziehenden"betrages NICHT geteilt wird?

Ob das schonmal verfassungsrechtlich geprüft wurde?

(…) der steuerliche
Anspruch des "Alleinerziehenden"betrages NICHT geteilt wird?

=> dann würde es ja auch nicht „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ heißen… dieser Betrag steht eben nur einem allein zu…

Ob das schonmal verfassungsrechtlich geprüft wurde?

=> in der Form nicht, aber in anderer

http://www.familie.de/eltern/familienrecht/artikel/e…

Danke für den Link!

Ich finde es ja richtig, dass der Alleinerziehendenbetrag (AEB) für Verheiratete ausscheidet.

Nur: wenn zwei getrenntlebende/geschiedene ein Kind zu je 50% alleine erziehen, sollte doch eine Aufteilung von Seiten des Gesetzgebers angemessen sein?! Es gibt ja dann zwei halbe Alleinerziehende.

Mir ist schon klar, dass hier DAS LEBEN auf DAS STEUERGESETZ trifft; aber: so isses nun mal …

Jemand damit Erfahrungen mit dem lieben Finanzamt gemacht?
Ist da ein Verfahren bei Gericht anhängig, an den man sich bei Bedarf anhängen könnte?

Nope…

Mir ist schon klar, dass hier DAS LEBEN auf DAS STEUERGESETZ
trifft

=> und die Steuergesetze dabei häufig genug garnicht so lebensfern sind…

Ist da ein Verfahren bei Gericht anhängig, an den man sich bei
Bedarf anhängen könnte?

=> derzeit nicht

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=16731

WoW! DAS war doch mal ein Hinweis! Danke für den Link!!!

D.h., wenn sich die Eltern nicht total zerstritten haben, können sie sich einigen, bei wem der AEB besser zur Geltung kommt.

Leider hängen (indirekt) an der Steuerklasse II ja wohl noch mehr Dinge dran: Wohngeld, evtl. Arbeitlosen+Krankengeld, … (mist, finde gerade den Link nicht mehr, wo das alles stand)

Jemand Erfahrungen mit diesen „sonstigen Dingen“?