Eine Frage zu einem „einfachen“ Sachverhalt: Paar mit Kind trennt sich. Es wird eine Betreuung des Kindes von 50:50 vereinbart. D.h., das Kind lebt abwechselnd gleichberechtigt bei Vater und Mutter.
- Bekommen BEIDE Eltern Stkl. II+0,5 Kind?
- Bekommt jeder den halben Alleinerziehendenbetrag von 1.308 Euro oder den vollen Betrag?
- Kommt es für das Finanzamt darauf an, WO das Kind gemeldet ist? Wie aber wird ein Kind beim Meldeamt bei einer 50:50 Betreuung gemeldet? Geht eine 50% Meldung bei der Stadt?
- Wenn das Finanzamt II+0,5 ablehnt: Was dann? Einer I+0,5 und der Andere II+0,5?
- Was ist mit den gleichen Fragen, wenn die Regelung 60:40 ist? Immerhin ist dann einer zu 40% alleinerziehend…
Vielleicht sind die Fragen ja schon 1.000-mal geklärt und total beknackt; finde nur die Antworten dazu nicht. Dann bitte um Hinweis.
Danke schonmal für kompetente Antworten von einem Verzweifelten!