Hallo!
Bitte um Hilfe bei dem folgenden, fiktiven Sachverhalt:
Ehepaar Herr A. und Frau B.
B ist Studentin, nur A ist berufstätig (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), daher kommt er in Genuß der Steuerklasse III.
Nun möchte B eine Beschäftigung aufnehmen, vorzugsweise einen Minijob mit einem Verdienst von max. 400 €.
Verliert A auf jeden Fall die Steuerklasse III oder gibt es Freibeträge/Höchstgrenzen hinsichtlich des Verdienstes von B, die sich unschädlich auf A´s Steuerklasse auswirken?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten und Links.
Schönes Wochenende
Pauli