Steuerklasse III - Hinzuverdienst

Hallo!

Bitte um Hilfe bei dem folgenden, fiktiven Sachverhalt:

Ehepaar Herr A. und Frau B.
B ist Studentin, nur A ist berufstätig (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), daher kommt er in Genuß der Steuerklasse III.

Nun möchte B eine Beschäftigung aufnehmen, vorzugsweise einen Minijob mit einem Verdienst von max. 400 €.

Verliert A auf jeden Fall die Steuerklasse III oder gibt es Freibeträge/Höchstgrenzen hinsichtlich des Verdienstes von B, die sich unschädlich auf A´s Steuerklasse auswirken?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten und Links.

Schönes Wochenende

Pauli

hi,

die steuerkarte III kannst du behalten. der echte minijob geht nichtmal in die berechnung der ehegatten-steuer ein, da die steuer pauschal durch den arbeitgeber bezahlt wird.

wenn die arbeit nicht pauschal, sondern auf karte V arbeitet, ergibt sich eine steuerbelastung für die frau (nachrechnen unter http://www.kgo.de/steuerrechner.html ), aber mittels steuererklärung am jahresende kann die korrekte steuer ermittelt werden.

gruss vom

showbee