Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
ich habe folgende Frage: Da ist beispielsweise eine Familie. Er 47, sie 47, die Tochter 22 (wohnt nicht mehr bei den Eltern, studiert) und Sohn 20. Er ist der Hauptverdiener der Familie und hat die Steuerklasse 3.
Er und sie wollen sich scheiden lassen. Er zieht aus und gründet seinen eigenen Hausstand. Hat er im Trennungsjahr bis zur durchgeführten Scheidung noch die Steuerklasse 3 oder eine andere?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten!
Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag!
Stefan
Hallo Stefan,
von Suchmaschinen hältst du nichts? Gleich der erste Treffer bei google:
http://www.steuerklassen.com/die-steuerklasse-im-tre…
(es gibt noch etliche andere). Nichts für ungut …
Gruß
Christa
Im Jahr der Trennung kann die vorherige Steuerklasse beibehalten werden, so lange die Ehefrau zustimmt. Im darauf folgenden Jahr jedoch nicht mehr.
Maßgebend für den Steuerklassenwechsel in die Steuerklasse 1 ist übrigens das Jahr, welches auf das Jahr der Trennung folgt. Das Scheidungsdatum spielt hierbei keine Rolle.
Als Beispiel: Steuerklasse 3/5 in 2012. Trennung zum 01.05.2012. Somit Wechsel der Steuerklasse zum 01.01.2013 in die 1.