Guten Tag
Ich habe gelesen, dass die Steuerklasse nur einmal im Jahr geändert werden kann?!
Welche Fälle erlauben den zweiten Wechsel in einem Jahr?
Um den Bezug von Elterngeld zu Erhöhen, kann z.B. die Ehefrau die Steuerklasse auf III wechseln und der Mann geht auf Steuerklasse IV.
Nach der Geburt des Kindes und Antrag auf Elterngeld wird zurück getauscht, sprich der Ehemann erhält III und die Ehefrau IV.
Ist dieser Wechsel (Frau ist im Mutterschutz/Elternzeit) zulässig?
Vielen Dank im voraus!!
Ich habe gelesen, dass die Steuerklasse nur einmal im Jahr
geändert werden kann?!
Welche Fälle erlauben den zweiten Wechsel in einem Jahr?
Um den Bezug von Elterngeld zu Erhöhen, kann z.B. die Ehefrau
die Steuerklasse auf III wechseln und der Mann geht auf
Steuerklasse IV.
Nach der Geburt des Kindes und Antrag auf Elterngeld wird
zurück getauscht, sprich der Ehemann erhält III und die
Ehefrau IV.
Ist dieser Wechsel (Frau ist im Mutterschutz/Elternzeit)
Also, wenn die Frau auf drei wechselt, bleibt dem Mann nichts anderes übrig als auf fünf zu wechseln. Es sind nur die Kombis 4/4, 3/5 und 5/3 möglich.
Somit wäre auch der beschriebene Rücktausch nicht möglich. Auch so dürfte der zweimalige Tausch nicht gerechtfertigt sein.
Bei der ganzen Geschichte ist noch zu beachten, dass das Einkommen der letzten zwölf Monate entscheidend ist. Es nutzt also nichts, wenn die Frau kurz vor der Geburt erst wechselt. Insofern würde es für diese Steuergestaltungsmöglichkeit nicht notwendig sein, zweimal im Jahr zu wechseln.
Gruß