Steuerklasse nach Heirat Partne arbeitet in NL

Hallo,

was passiert eigentlich, wenn zwei Menschen, die in Deutschland wohnen, von denen aber der eine in NL arbeitet, heiraten? Und vor allem, wenn derjenige aus NL kommt und dort auch Steuern zahlen muss? Ich habe mal gehört, der Ehepartner in Deutschland würde dann in die Lohnsteuerklasse 3 rutschen und der andere seine Steuern im Ausland weiterzahlen? Geht das?

Gruß

Stephy

Hi !

wenn beide Ehegatten in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (beide müssen ihren steuerlichen Wohnsitz (nach § 8 Abgabenordnung) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (nach § 9 Abgabenordnung) im Inland haben), dann steht ihnen die Steuerklassenwahl 4/4 oder 3/5 zu.
Wenn einer der Ehegatten nur beschränkt einkommensteuerpflichtig in D ist, dann darf der andere Ehegatte nur in die Steuerklasse 1.
Daneben sollten vielleicht auch durch einen Fachmann die Voraussetzungen des § 1a Einkommensteuergesetz geprüft werden.

Noch 2 Anmerkungen nebenbei:

Der steuerliche Wohnsitz wird unabhängig vom melderechtlichen Wohnsitz bestimmt. Wo jemand also polizeilich gemeldet ist, muss für die steuerliche Ermittlung des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts nicht bindend sein. in den meisten Fällen ist es natürlich ein Indiz.

Die Wahl der Lohnsteuerklassen ist in den meisten Fällen irrelevant. Die monatlich vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer dient lediglich als Vorauszahlung auf die am Jahresende (nach Abgabe der Steuererklärung) vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer. Wer also monatlich weniger vorauszahlt (Klasse 3) muss im Zweifel am Jahresende immer mit einer Nachzahlung rechnen. Wer aber monatlich bereits viel vorauszahlt (Klasse 4 oder 5) der kann am jahresende mit einer Erstattung rechnen.

BARUL76