Steuerklasse nach Heirat wegen Elterngeld

Guten Tag,

Am 20.06. sind A und B Eltern geworden. Beide hatten Lohnsteuerklasse I. A hat weniger verdient (ca. 1.300 netto, B ca. 1.600 netto). A ist in Elternzeit.

Nun wurde am 28.08. diesen Jahres geheiratet und es stellt sich die Frage, wie man am besten die Steuerklassen aufteilt.

Soweit bekannt ist, ruscht man nach der Heirat automatisch in IV/IV und verdient in etwa das selbe wie vorher, außerdem bezieht sich der Wechsel auf das ganze Jahr.

Ist es nun eventuell günstiger, dass A die Steuerklasse III nimmt und B dann V? Somit würde A dann mehr Eltergeld bekommen. Kann man dann nächstes Jahr umgekehrt wechseln, damit B wieder mehr verdient? Wird überhaupt von der Elterngeldstelle nachgefragt und neu berechnet?

Ich hoffe, die Fragen waren jetzt verständlich und können beantwortet werden.

Ich bedanke mich jetzt schon im Voraus recht herzlich!

Hallo!

Für eine sinnvolle Umstellung auf A III und B V ist es wesentlich zu spät :wink: Das Elterngeld berechnet sich aus dem Netto, welches VOR der Elternzeit verdient wurde. In der Elterngeldbezugszeit ist die Steuerklasse völlig egal. Auch wenn A jetzt V hätte, würde es deshalb nicht weniger Elterngeld geben.

Zu bedenken ist bei B III und A V, daß das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und somit auf das Einkommen von B mit angerechnet wird. Wenn dann schon durch Steuerklasse III sehr geringe Einkommensteuer bezahlt wird kann es zu teilweise heftigen Nachzahlungen kommen. Bei III+V und bei Bezug von Elterngeld (und div. anderen Zahlungen) ist man verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Man kann sich also vor der möglichen Nachzahlung also nicht „drücken“.

LG
ausnahmefall