Steuerklasse Patentauszahlung, etc

Hallo! Wollte hier zum aller ersten mal mein Glück versuchen. Hoffe es kann mir jemand helfen :smile:
Da ich jetzt gelesen hab das man steuerfragen hypothetisch stellen muss, jetzt kurz und knapp:

Situation:
Hartz IV Empfänger erbt 25 % Anteil an Patent.
Wird in den kommenden Wochen voll ausbezahlt.
Patent wird über erste Lohnsteuerkarte Klasse 1 versteuert.

  • Wenn er jetzt wieder arbeit findet müsste er dann eine neue Lohnsteuerkarte mit Klasse VI beantragen über die sein gehalt versteuert wird?
  • Wie lange müsste er dann nach Klasse VI versteuern? Bis nächstes Jahr?
  • In wie weit können die bezahlten Steuern beim Lohnsteuerjahresausgleich (ohne weitere Arbeit/ mit Arbeit in diesem Jahr) evtl. zurück erstattet werden?

Bin für alle fachlichen Ratschläge dankbar! Vermutungen bitte nicht, die haben wir alleine zu genüge… danke !

Hi,

Hartz IV Empfänger erbt 25 % Anteil an Patent.
Wird in den kommenden Wochen voll ausbezahlt.
Patent wird über erste Lohnsteuerkarte Klasse 1 versteuert.

  • Wenn er jetzt wieder arbeit findet müsste er dann eine
    neue Lohnsteuerkarte mit Klasse VI beantragen über die sein
    gehalt versteuert wird?

ja, wenn die Lohnsteuerkarte 1 noch für weitere Patentzahlungen gebraucht wird

nein, wenn die Patentzahlungen abgewickelt sind. Dann kann derjenige die Lohnsteuerkarte zurückfordern und dem neuen Arbeitgeber geben.

  • In wie weit können die bezahlten Steuern beim
    Lohnsteuerjahresausgleich (ohne weitere Arbeit/ mit Arbeit in
    diesem Jahr) evtl. zurück erstattet werden?

Das kann man pauschal nie sagen. Aber gute PC Programme rechnen das für einen aus. Ich empfehle immer die Steuersparerklärung der Akkademischen Arbeitsgemeinschaft.

Schöne Grüße
C.