Steuerklasse Rente und Lohn bei Eheleuten

Hallo, ich bekomme seit 2000 EM-Rente in voller höhe, 1200 Euro, und ich Arbeite auf mini Job Basis 400 Euro, bis her war ich mit meinen drei Kinder Alleinerziehern, seid 18 Monaten lebe ich mi meinem Mann zusammen, wir haben am 28.11.2012 geheiratet, was laut unserem Steuerberater ein großer Fehler war. Mein Mann bekommt 2200 Euro Nette bei bisher Lohnsteuerklasse 1. Ich war bisher Steuer befreit. Der Steuerberater sagt wir haben jetzt durch die Heirat mindesten 200 Euro weniger. Das kann ja wohl nicht war sein. Wir wollen ja nicht mehr, aber weniger ist escht ein witz! Hat jemand Ahnung wie es mit der der Steuerklasse am besten wäre … meine Kinder sind 4, 5 und 11 Jahre alt.

Hallo,

Ich kann ihnen zwar keine genaue Antwort geben,aber es ist unmöglich dass Sie insgesamt weniger Geld im Monat hätten.
Hat Sie ihr Steuerberater über die möglichen Steuerklassen aufgeklärt???

Denn wenn ihr Mann z.B. die Steuerklasse 3 nehmen würde,bekommt er ca.300.-€ monatlich mehr Netto raus.
Auch wenn Sie dann die St.5 haben müssten kann ihnen niemals so viel abgezogen werden,vor allem durch die Kinder.
Besteht die Möglichkeit 1 oder alle Kinder auf die Steuerkarte ihres Mannes einzutragen bekommt er noch mehr Netto.

Ich rate ihnen,gehen Sie zum zuständigen Finanzamt und lassen Sie sich dort aufklären.
Es gibt auch kostenlose Gespräche bei anderen Steuerberatern oder bei sonstigen Steuerhilfen an ihrem Ort.

Ehrlich gesagt zu diesem Steuerberater hätte ich kein vertrauen.
Hatte es selbst vor 30 Jahren erlebt,dass der damalige Steuerberater für sich und das Finanzamt gearbeitet hatte.

Viel Glück
monika61

Hallo Royal2013,

wenn der ausgebildete Steuerberater dies sagt, will und kann ich nicht widersprechen.

Ich bin kein Steuerberater; aber ich mache seit über 35 Jahren meine Steuererklärungen; ich habe durch meinen Beruf als Banker eine Grundschulung in Steuerfragen.

Mir ist es noch nie untergekommen, daß die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehepartnern zu einem Nachteil geführt hat; dies besonders bei den Einkommensverhältnissen, die Du genannt hast.

Wenn ihr in 2012 geheiratet habt, könnt ihr ja schon für 2012 gemeinsame Veranlagung wählen.

Besorge Dir beim FA das Steuererklärungsprogramm „Elster“ und gebe die die Daten ein; nur den Hautbogen, Anlage N für Deinen Mann und Anlage R für Deine Rente.

Welche Anlage für Kinder erforderlich sind, weiß ich nicht. Aber das Programm hat sehr gute Hilfetexte.

Über eine Beispielrechnung kannst Du die Steuererstattung / -nachzahlung ausrechnen.

Im Hinblick auf das Alter der Kinder könnte ich mir aber Vorstellen, daß es sich bei Deiner Rente um Witwenrente handelt.

Durch Deine Heirat hast Du jezt aber einen neuen Partner, der gesetzlich verpflichtet ist, Dich zu versorgen.

So kann es eventuell sein, daß Deine Rente der neuen Lage nach angepasst wird und daß dies zu dem Nachteil führt, den der Steuerberater genannt hat.

Aber abschließend kann ich hierzu nichts sagen mangels Unterlagen.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

zuerst muss ich anmerken, dass ich bzgl. der Höhe der zuzahlenden Steuer keine Aussagen mache. Falls Sie jedoch tatsächlich mehr Steuern bezahlen sollten als vorher, rate ich Ihnen zur getrenten Veranlagung. In diesem Fall wird unterstellt, dass Sie allein veranlagt sind.