nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an.
Ehepaar trennt sich im Juni 2010. Im März 2011 findet ein Versöhnungsversuch statt. Die Ehepartner leben trotz dieses Versöhnungsversuchs aber weiterhin in getrennten Wohnungen (Die Ehewohnung gibt es nicht mehr). Dieser Versöhnungsversuch scheitert bereits nach zwei Wochen.
Ist es steuerlich unschädlich, dass
Der Versöhnungsversuch nur so kurz war und
die Ehepartner in dieser Zeit weiterhin getrennt gewohnt haben?
die Ehepartner in dieser Zeit weiterhin getrennt gewohnt haben?
Ich weiß nicht genau, was mit „unschädlich“ gemeint ist. Eine gemeinsame Veranlagung setzt einen gemeinsamen Haushalt voraus und wenn es nur einen Tag im Kalenderjahr ist.
Nein, gemeinsamer Haushalt muß nicht sein. Siehe § 26 Abs. 1 EStG.
wie ist dann Abs. 1 Satz 2 zu verstehen ?
Satz 2 hat mit vorliegendem Fall nichts zu tun, er ist so zu verstehen, wie er da steht. Soll wahrscheinlich nur Zweifel ausräumen, ob ein Ehepartner, der die Zusammenveranlagung mit dem Ex-Partner nicht mehr machen lassen kann, mit dem neuen Partner im Jahr der Eheschließung zusammenveranlagt werden kann.
Unabhängig davon ist dieser Umstand in der Ausgangsschilderung
wohl erfüllt, oder nicht ?