Steuerklasse und Arbeitslosengeld

Hallo,

Ein Ehepaar hat vor einem Jahr ein Kind bekommen.
Sie war ein Jahr in Elternzeit und fängt nächsten Monat bei Ihrem vorigen Arbeitgeber an.
Er hat gearbeitet und verliert (aus betriebswirtschaftlichen Gründen) zum nächsten Monat seine Arbeit.
Beide verdienen ungefähr gleich viel.

Er beantragt jetzt Arbeitslosengeld.
Seit drei Monaten hat er Steuerklasse 3 und sie 5, vorher wars 4/4.
Lohnt jetzt ein Wechsel auf 4/4 oder 5/3?

Grüße
C

Hallo,
das lässt sich am besten herausfinden, indem man die konkreten Zahlen von der BA durchrechnen lässt. Evtl. kann dies auch ein Steuerberater, bin aber nicht sicher, ob er solche Berechnungen macht oder den Klienten zur (kostenlosen) Beratung der BA schickt.
Gruß
cosis

Hallo,

die Regelung zum Steuerklassenwechsel findet man in
§ 133 Leistungsentgelt
(1)…

(2) Die Feststellung der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitslosen eingetragen war. Spätere Änderungen der eingetragenen Lohnsteuerklasse werden mit Wirkung des Tages berücksichtigt, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorlagen. Das Gleiche gilt, wenn auf der für spätere Kalenderjahre ausgestellten Lohnsteuerkarte eine andere Lohnsteuerklasse eingetragen wird.
(_3) Haben Ehegatten die Lohnsteuerklassen gewechselt, so werden die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen von dem Tage an berücksichtigt, an dem sie wirksam werden, wenn

die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte beider Ehegatten entsprechen_
oder
2.
sich auf Grund der neu eingetragenen Lohnsteuerklassen ein Arbeitslosengeld ergibt, das geringer ist, als das Arbeitslosengeld, das sich ohne den Wechsel der Lohnsteuerklassen ergäbe.


Hier http://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html kann man die Berechnung mit den alternativen Steuerklassen selbst durchführen.

Gruß
Otto

Danke allen Antwortern.