Hallo Freunde,
folgende Situation:
Vater geschieden zahlt für ein Kind.
Jetzt heiratet er wieder - neue Frau hat bis dahin keine Kinder und beide haben auch kein gemeinsames.
Beide wechseln (wegen Eheschließung) Steuerklasse und Sie bekommt genau wie er bisher auch 0,5 Kinderfreibetrag.
WIESO?
Zählt jetzt Ihr Einkommen auch mit dazu, zur Berechnung des Unterhaltes für das Kind? Immerhin bekommt Sie ja auch einen halben Freibetrag.
Danke für Eure Hinweise
Dobbs