Hallo, angenommen jemand hatte einen Arbeitsunfall, er geht vollzeit arbeiten
mit steuerklasse 3 seine frau teilzeit mit steuerklasse 5. angenommen er wird
voraussichtlich 9 monate ausfallen, da wäre eine überlegung:
seine frau geht 6 std täglich arbeiten statt vier - hatdann genauso viel
brutto wie er vorher mit der vollzeitstelle und wechselt in
steuerklasse 3, er wechselt in steuerklasse 5, und zwar zum 1.9
(lohnfortzahlung bis mitte august)
ändert das was an der höhe seines verletztengeldes? doch nicht oder
weil das ja nach dem netto der letzten drei gehälter vor dem unfall
berechnet wird???