Angenommen : Ein schwuler verheirateter Mann ist als Witwer verblieben ( das Datum des Todesfalles wäre der 08.12 17 ).
Wie wäre das von der Einstufung der Steuer zu sehen ? So weit ich nachgelesen habe ist das für die Einstufung Lohnsteuerklasse 3 so ’ Im Jahr des Todes des Partners und dem Folgejahr’ .
Das heißt ( und das wäre ja wichtig für die Freibeträge etc ) - Lohnsteuerklasse 3 noch 2017 und 2018 ?
Vielen lieben Dank für Eure Postings !