Hallo,
eine Person ist in Deutschland gemeldet und unbeschränkt steuerpflichtig.
Durch eine „dummen Zufall“ wird die Person bei der Meldebehörde von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet (Name nicht am Briefkasten, Post somit nicht zustellbar, Ermittler vor Ort ermitteln, dass Person im Hause nicht bekannt ist - ist nur natürlich weil frisch eingezogen).
Nun erhält diese Person durch Arbeitgeber die Mitteilung, dass er nach Steuerklasse VI eingestuft wird (Person ist aber verheiratet und erst seit diesem Jahr September getrenntlebend - also noch Steuerklasse III zutreffend).
Ist die Einstufung in Klasse VI nun eine „natürliche“ Nachwirkung, die der Datenübermittlung der Meldebehörde über die Abmeldung an die Finanzbehörden folgt?
Viel Gruß von Tara