Steuerklasse wechseln

Moin Wissende,

da sei ein Paar, das sich getrennt hat und das Trennungsjahr beginnen läßt.
Nun muß ja die Steuerklasse gewechselt werden.

Wie sollte das finanziell mit den geringsten Einbußen geschehen?
Es seien zwei minderjährige Kinder aus der Beziehung hervorgegangen.

Kann der Mann die Steuerklasse (bisher 3) zur Klasse 2 wechseln, wenn die Nochfrau mitspielt, oder muß die Klasse 1 gewählt werden. Oder gibt es gar keine Wahlmöglichkeit?

Wo und wie wird der Wechsel ‚beantragt‘?

Gandalf

Kann der Mann die Steuerklasse (bisher 3) zur Klasse 2
wechseln, wenn die Nochfrau mitspielt, oder muß die Klasse 1
gewählt werden. Oder gibt es gar keine Wahlmöglichkeit?

Doch gibt es. Wenn der Mann nur mit seinen Kindern zusamnmen lebt, kann er die Klasse 2 beantragen, wenn "eine weitere Volljährige Person in dem Haushalt lebt, die nicht Kind des Steuerpflichtigen ist, dann Steuerklasse 1

Wo und wie wird der Wechsel ‚beantragt‘?

Beim FA, ob es formulargebunden ist, weiß ich nicht. Ich würde es formlos unter Übersendung der Lohnsteuerkarte machen. Solltest der Mann selbstständig sein, kann es sich das ganz sparen.

Gruß

Nordlicht, der das Ganze gerade hinter sich hat.

Hallo Nordlicht,

der das Ganze gerade hinter sich hat.

danke von Betroffenem zu Betroffenen :wink:

Gandalf

Steuerklassenwechsel nimmt die Gemeinde vor und auch die Eintragung der Steuerklasse II, wenn die Kinder noch minderjährig sind.

NICHT das Finanzamt.

Steuerklassenwechsel nimmt die Gemeinde vor und auch die
Eintragung der Steuerklasse II, wenn die Kinder noch minderjährig sind.

NICHT das Finanzamt.

Auch, wenn ich die Steuerklasse im laufenden Jahr wechseln möchte ?

Auch, wenn ich die Steuerklasse im laufenden Jahr wechseln
möchte ?

Auch dann, denn nur die Gemeinde speichert die Steuerdaten und bekommt keine Daten vom Finanzamt. Damit man dann im nächsten Jahr auch auf der neuen Steuerkarten die richtigen und gewollten Klassen hat, hat die Gemeinde hier vom Gesetz her die Zuständigkeit.