Steuerklasse wechseln (Ausland)

Hi Community,

Frage zum Wechsel der Steuerklasse.
Ab August wird meine Ehepartnerin nichts mehr verdienen. Wir ziehen zudem ins nichteuropäische Ausland- Steuersitz bleibt aber in D.
Das komplette Einkommen wird durch mich erbracht. Es macht aufgrund dessen Sinn, in Steuerklasse 3 (ich) und 5 (Ehepartnerin) zu wechseln, oder nicht?

Ich werde den Antrag somit zum 1.8. stellen. Meine Frage neben der obigen ist, wirkt sich der Wechsel auch rückwärtig aus oder gilt das dann ab dem 1.8? Oder anders gesagt, macht es Sinn, ab dem 1.8 zu wechseln oder lässt man das bis Ende des Jahres laufen und wechselt zum neuen Kalenderjahr?

Vielen Dank!

Servus,

nein, das tut er nicht. Deswegen nicht, weil der Begriff im EStG nicht vorkommt.

Vermutlich wird es künftig, nach Wegfall von Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt in D, Einkünfte aus D geben, mit denen der, der sie erzielt, in D beschränkt steuerpflichtig ist. Vielleicht wird es auch welche geben, mit denen der Empfänger auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden kann.

In beiden Fällen ist die Lohnsteuerklasse vollkommen belanglos.

Dort, wo sie eine Rolle spielt, bei beschränkter Steuerpflicht mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, gibt es für beschränkt steuerpflichtige keine Lohnsteuerklassen III und V, weil für Ehegattensplitting Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt beider Ehegatten in D Voraussetzung ist.

Ist aber alles Stochern im Nebel.

Erzähl doch mal konkret: Welche Einkünfte aus welchem Land werden nach Wegzug in welches Land erzielt? Falls N-Einkünfte: Wie weit von der Grenze entfernt wird der künftige Wohnsitz in welchem Nachbarland sein, und wie weit von der Grenze entfernt die Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers, der den Lohn bezahlt?

Dann lässt sich etwas mit Hand & Fuß zu der Geschichte sagen.

Schöne Grüße

MM

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