Steuerklasse wechseln? Ehepaar AN + Erwerbsminderungsrente

Liebe Experten,

Ehefrau und Ehemann hatten vorher Steuerklasse 4 mit Faktor.

Nun bezieht die Frau dauerhaft volle Erwerbsminderungsrente, die etwa ein Viertel des Gehaltes des Ehemannes beträgt.

Ist es sinnvoll für die beiden, die Steuerklasse zu wechseln? Und wenn ja, in welche?

Danke und Gruß
Christian

Wenn der Ehegatte keinen Arbeitslohn mehr bezieht, dann wird es Steuerklasse III, eine andere Möglichkeit ist nicht vorgesehen gem. § 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG.

Den § 38b bis ganz zum Ende lesen. Absatz 3 sieht dann doch eine andere Möglichkeit vor. Auf Antrag kann man durchaus bei IV bleiben bzw. dahin wechseln. Auf die Steuerhöhe hat es ohnehin keinen Einfluss, nur auf die Vorauszahlungen.
Da sprechen eher andere Gründe für die Wahl der III bzw. eben keinen Antrag auf IV zu stellen. Arbeitslosen- und Krankengeld fallen mir da ein. Da der noch arbeitende Ehegatte allein diesem Risiko ausgesetzt ist, würde daher die III Sinn ergeben.

Wenn die Steuerklasse ungünstiger ist, dann ist es dem Finanzamt egal, und der Absatz 3 ist dazu die rechtliche Begründung. Aber nachdem IV wohl ungünstiger ist als III hast du hier recht.

Danke bisher für eure Antworten.

Also III (Mann) / V (Frau), ok, verstanden.

Muß man den Wechsel beantragen oder vollzieht er sich automatisch dadurch, daß die Frau kein Erwerbseinkommen mehr bezieht?

Gruß
Christian