Steuerklassen

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte eine Frage bezüglich meiner Steuerklasse.
Ich bin verheiratet ohne Kind und verdiene 2680 Euro brutto/ 2025 Euro netto.
Meine Frau verdient brutto 1687 Euro/ 1146 Euro netto.
Wir haben beide Steuerklasse 4, haben aber gesagt bekommen, dass die Steuerklassen 3/5 besser für uns seien.
Stimmt das so? Und falls ja, wo ist da der Unterschied bzw. der Vorteil? Und kann man die Steuerklassen evtl. auch im laufenden Jahr wechseln?
Ich danke Dir im Voraus für die Antwort.

Liebe Grüße

Andreas Steidl

Hallo Herr Steidl,

die Steuerklassenwahl hat nur während des Jahres Auswirkungen. Wenn Sie bei Ihren Einkommensverhältnissen unterjährig die Steuerklasse wechseln würden, was auch möglich ist - würden Sie netto mehr und Ihre Frau netto weniger haben.

Voraussichtlich müssen Sie aber nach Abgabe der Steuererklärung in diesem Fall eine Steuernachzahlung leisten. Deshalb würde ich in Ihrem Fall nicht die Steuerklassen wechseln.

Steffen Reichl

Eine Antwort ist derzeit leider nicht möglich

Lieber Andreas,

die Steuer wird ja bei Arbeitnehmern direkt monatlich einbehalten. Einfluss auf die Steuer haben aber immer auch andere Faktoren außer dem Arbeitslohn - also z.B. auch ob man verheiratet ist und damit den Splittingtarif bekommt oder nicht.
Um hier direkt diese Umstände bei der monatlich einbehaltenen Einkommensteuer zu berücksichtigen, gibt es die Steuerklassen. Also lediglich für die „monatliche Einordnung“ ist die Steuerklasse von Relevanz, sie hat keine endgültige Bindungswirkung für die zu zahlende Steuer. Diese wird erst im Rahmen der Jahressteuererklärung (für beide Ehegatten i.d.R. eine Erklärung) erreicht.
Du kannst also während des Jahres die Steuerklasse jederzeit wechseln. Die Klasse 3 und 5 bedeutet für den der die Klasse 3 hat immer einen Vorteil, d.h. weniger STeuer wird einbehalten, die Steuerklasse 5 ist von Nachteil. Hier wird immer mehr Steuer einbehalten. Wenn beide Steuerklasse 4 wählen entspricht dies der Steuer wie bei ledigen Steuerpflichtigen.
Immer im Rahmen der Jahreserklärung wird dann die endgültige und richtige Steuer, die durch die Steuerklassenwahl oft nicht erreicht werden kann, festgesetzt.

Viele Grüße

Cornelia Kisslinger-Popp

www.kisslinger-popp.de
www.steuerberateringolstadt.com
www.unternehmen-steuerkanzlei.de

Hallo Andreas,
es ist richtig, dass ihr als Verheiratete zwischen den Lohnstuerklassen IV/IV oder III/V wählen könnt. Ein Wechsel ist innerhalb des Jahres möglich.

Über www.nettolohn.de kannst Du Dir selbst ausrechnen, welche Variante von Vorteil ist.

Viele Grüße
Antje Werber

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte eine Frage bezüglich meiner Steuerklasse.
Ich bin verheiratet ohne Kind und verdiene 2680 Euro brutto/
2025 Euro netto.
Meine Frau verdient brutto 1687 Euro/ 1146 Euro netto.
Wir haben beide Steuerklasse 4, haben aber gesagt bekommen,
dass die Steuerklassen 3/5 besser für uns seien.
Stimmt das so? Und falls ja, wo ist da der Unterschied bzw.
der Vorteil? Und kann man die Steuerklassen evtl. auch im
laufenden Jahr wechseln?
Ich danke Dir im Voraus für die Antwort.

Liebe Grüße

Andreas Steidl

Hallo Andreas Steidl!

Es hängt davon ab, ob man lieber etwas nachzahlen; etwas erstattet bekommen möchte oder ob bei der Jahressteuererklärung das Ergebnis in Etwa auf etwa null Euro Nachzahlung aufgehen soll.

In der Steuerklasse 5 ist die Lohnsteuer sehr hoch, weil dort nur geringe Steuerfreibeträge enthalten sind. Seit 2010 sind die Abzüge dort nicht mehr so hoch, weil die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen geändert wurde.
Der Partner in Steuerklasse 3 hat dementsprechend niedrigere Steuerabzüge, weil ihm die Freibeträge des anderen Partners zugeschrieben werden. Wegen der Steuerprogression (= steigender Steuersatz bei steigendem Lohn) werden in dieser Kombination mal mehr, mal weniger Steuern einbehalten, je nachdem, wie der Lohn untereinander verteilt ist. Das ist im Einzelfall auszurechnen. Regelmäßige Nachzahlungen am Jahresende kommen häufig vor und es entsteht bei dem Partner in Klasse 5 der Eindruck, von seiem Gehalt bliebe nichts übrig.

Die Kombination 4/4 führt zu gleichmäßigen Lohnsteuer-Abzügen, so dass keine Nachzahlung entstehen sollte.

Neu ist die Möglichkeit, eine Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor zu wählen. Dabei soll keine Nachzahlung herauskommen, obwohl eine Einkommensentsprechende individuelle Besteuerung erfolgt.

Einmal im Jahr darf man die Steuerklasse auch ohne Grund wechseln.

Das wichtigste zum Schluss:
Rückblickend ist es völlig egal, welche Steuerklasse man sich aussucht, weil am Jahresende in der Einkommensteuererklärung immer die gleiche Jahressteuer entsteht und die einbehaltene Lohnsteuer lediglich als Vorauszahlung angerechnet wird. ABER:

Der grobe Rat aus der Kneipe ist nicht so viel Wert, da dort andere Gesichtspunkte unbeachtet bleiben.

Wenn Sie z.B. ein Kind bekommen möchten, so muss die Steuerklassenkombination geändert werden, weil das Elterngeld vom Nettolohn berechnet wird. Der „Elternzeitpartner“ sollte also die Klasse 3 wählen.
Beim Arbeitslosengeld wirkt sich die Steuerklassenwahl auch aus!
Ebenso bei vielen andern Sachverhalten.

Sie sehen, eine individuelle Beratung ist eigentlich nicht zu ersetzen. Insbesondere, weil nur ein Steuerberater alle Sachen gleichzeitig im Blick hat.

Obige Ausführungen gelten nur im Allgemeinen, bei einfach gelagerten Arbeitnehmerfällen. Kommen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder ähnliches hinzu, stellt sich die Sachlage schnell anders dar.

Mit freundlichen Grüßen

Mike

Hallo Andy,

eine Steuerklassenänderung ist einmal im Jahr zulässig. Jedoch ist zu beachten, dass bei Steuerklasse 3 und 5 bei diesen Gehältern ganz sicher jedes Jahr Steuernachzahlungen fällig werden und es besteht die Pflicht eine Einkommensteuererklärung zu machen.

Ich empfehle, lieber monatlich ein bisschen mehr Lohnsteuer zahlen, nach Jahresende unbedingt eine Einkommensteuererklärung machen, denn bei Steuerklasse 4 und 4 kommt im Normalfall immer eine Erstattung raus.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Viele Grüsse

Sven Duwe

Hallo Sven,
ich danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.

Viele Grüße
Andy Steidl

Hallo Herr Reichel,
ich danke Ihnen für die schnelle und hilfreiche Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.

Viele Grüße
Andy Steidl

Hallo Cornelia,
ich danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.

Viele Grüße
Andy Steidl

Hallo Antje,
ich danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.

Viele Grüße
Andy Steidl

Hallo Mike,
ich danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.

Viele Grüße
Andy Steidl