Hallo Andreas Steidl!
Es hängt davon ab, ob man lieber etwas nachzahlen; etwas erstattet bekommen möchte oder ob bei der Jahressteuererklärung das Ergebnis in Etwa auf etwa null Euro Nachzahlung aufgehen soll.
In der Steuerklasse 5 ist die Lohnsteuer sehr hoch, weil dort nur geringe Steuerfreibeträge enthalten sind. Seit 2010 sind die Abzüge dort nicht mehr so hoch, weil die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen geändert wurde.
Der Partner in Steuerklasse 3 hat dementsprechend niedrigere Steuerabzüge, weil ihm die Freibeträge des anderen Partners zugeschrieben werden. Wegen der Steuerprogression (= steigender Steuersatz bei steigendem Lohn) werden in dieser Kombination mal mehr, mal weniger Steuern einbehalten, je nachdem, wie der Lohn untereinander verteilt ist. Das ist im Einzelfall auszurechnen. Regelmäßige Nachzahlungen am Jahresende kommen häufig vor und es entsteht bei dem Partner in Klasse 5 der Eindruck, von seiem Gehalt bliebe nichts übrig.
Die Kombination 4/4 führt zu gleichmäßigen Lohnsteuer-Abzügen, so dass keine Nachzahlung entstehen sollte.
Neu ist die Möglichkeit, eine Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor zu wählen. Dabei soll keine Nachzahlung herauskommen, obwohl eine Einkommensentsprechende individuelle Besteuerung erfolgt.
Einmal im Jahr darf man die Steuerklasse auch ohne Grund wechseln.
Das wichtigste zum Schluss:
Rückblickend ist es völlig egal, welche Steuerklasse man sich aussucht, weil am Jahresende in der Einkommensteuererklärung immer die gleiche Jahressteuer entsteht und die einbehaltene Lohnsteuer lediglich als Vorauszahlung angerechnet wird. ABER:
Der grobe Rat aus der Kneipe ist nicht so viel Wert, da dort andere Gesichtspunkte unbeachtet bleiben.
Wenn Sie z.B. ein Kind bekommen möchten, so muss die Steuerklassenkombination geändert werden, weil das Elterngeld vom Nettolohn berechnet wird. Der „Elternzeitpartner“ sollte also die Klasse 3 wählen.
Beim Arbeitslosengeld wirkt sich die Steuerklassenwahl auch aus!
Ebenso bei vielen andern Sachverhalten.
Sie sehen, eine individuelle Beratung ist eigentlich nicht zu ersetzen. Insbesondere, weil nur ein Steuerberater alle Sachen gleichzeitig im Blick hat.
Obige Ausführungen gelten nur im Allgemeinen, bei einfach gelagerten Arbeitnehmerfällen. Kommen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder ähnliches hinzu, stellt sich die Sachlage schnell anders dar.
Mit freundlichen Grüßen
Mike