Steuerklassen

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Alleinstehend und habe damit Steuerklasse 1.
Ich möchte jetzt zu meiner Freundin ziehen, die alleinerziehend mit 2 Kindern, aber noch verheiratet ist.
Was ändert sich an meiner und ihrer Steuerklasse dadurch?
Und was ändert sich, wenn sie geschieden ist und mit mir zusammen wohnt?

Gruß,
Andreas

Hallo,

erst einmal ändert sich nichts, da die Steuerklasse
III+V abhängig von der Ehe sind, eher kann es für die Partnerin schlechter laufen, diese wird als „dauernd getrennt lebende“ nach dem Jahr der Trennung in Klasse II eingestuft, mit Ihrem Einzug wird daraus eine eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung, welche unterstellt wird, womit Ihre Partnerin dann in Klasse I eingestuft werden dürfte.
Für den Fall von Sozialleistungen würde ebenfalls eine Zusammenrechnung erfolgen. Die Auswirkungen wären somit über alles genauestens zu prüfen.

Grüße

al

Hallo Andreas, an Ihrer Steuerklasse (StKl) ändert sich gar nichts, das Zusammenziehen hat keinen Einfluss auf die Steuerklassen, da sich der Familienstand nicht verändert. Nach der Scheidung ändert sich die StKl Ihrer Freundin auf II (mit 2 Ki) und Ihre bleibt weiterhin StKl I. Im Falle einer Adoption der Kinder bzw. einer Übernahme der familiären Versorgungspflicht gäbe es zwar eine (sehr eingeschränkte) Möglichkeit, dies steuerlich geltend zu machen, Ihre StKl bliebe aber weiterhin die I - ändern würde sich alles erst mit einer Heirat.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen
HerzlichenGruß
Jan van Dieken

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Alleinstehend und habe damit Steuerklasse 1.
Ich möchte jetzt zu meiner Freundin ziehen, die
alleinerziehend mit 2 Kindern, aber noch verheiratet ist.
Was ändert sich meiner und ihrer Steuerklasse dadurch?
Und was ändert sich, wenn sie geschieden ist mit mir
zusammen wohnt?

Gruß,
Andreas

Wer prüft das denn? Kann ich nicht einfach umziehen und die Adresse bei der Ummeldung angeben? Meine Freundin hat ein Haus. Muß ich dann einen Mietvertrag von Ihr bekommen?
Gruß,
Andreas

Ich bin Spezialist für Steuerrecht Deutschland Russland für juristische Personen! Damit ist die Frage an mich nicht richtig Adressiert!

Hallo,

ihre Lebensgefährtin verliert Steuerklasse 2 und wechselt in Steuerklasse 1, wenn Sie einen gemeinsamen Haushalt gründen. Die Scheidung ändert daran nichts, höchstens eine Hochzeit:smile:

Aber, wer prüft das? Kann ich mich nicht einfach ummelden ?
Muss das DA das erfahren?

Man ist verpflichtet das zu melden, tut man das nicht begeht man eine Steuerhinterziehung. Auch in der Einkommensteuererklärung wird der gemeinsame Haushalt abgefragt.

Aber, wer prüft das? Kann ich mich nicht einfach ummelden ?
Muss das DA das erfahren?

hallo Andreas.
zunächstmal, wieso tauche ich als Experte für Steuerrecht auf ? Forstwirtschaft,Hunde, Strassenverkehr sind meine Themen.
Du bist schon der zweite der eine Steuerfrage stellt. ich werde mal nachforschen wie das kommt.

Aber zu deiner Frage kann ich wohl doch etwas sagen.
Soweit ich weiß ändert sich die Steuerklasse nur durch Heirat/Scheidung. Dadurch das Du zu deiner Freundin ziehst dürfte sich erstmal garnichts ändern.
Ist die Freundin geschieden ändert sich dann Ihre Steuerklasse.
Aber da gibt sicher auch Dein Finanzamt eine kurze Antwort am Telefon, kannst ja unter falschem Namen anrufen zur Sicherheit.

gruß Bernd

Hallo,

es geht doch sicher nicht darum, wer das prüft oder nicht, Sie und Ihre Lebenspartnerin haben bei jeder Erklärung die richtigen Angaben zu machen (nach bestem Wissen und Gewissen), wenn Sie einen Mietvertrag machen, hat Ihre Freundin Miteinnahmen, welche nach V+V ebenfalls steuerpflichtige Einnahmen sind.
Wenn Sie zweit getrennte Wohneinheiten haben, geht das natürlich, im Regelfall wird das auf die räumliche Trennung der Wohnung (Etagentür als Beispiel) und eine eigene Küche (eigener Hausstand)abgestellt. Ohne Mietvertrag wird aber sich irgendwann die eheähnliche Gemeinschaft unterstellt, ob das jemals jemand prüft kann ich nicht sagen, mit der Ummeldung wird jedenfalls deklariert. Bei üblichen Mietverhältnissen zählt der Lebensgefährte nicht zu den Mietern/Untermietern , wenn Sie ein Mietverhältnis bilden, können Sie ggfl.bis zu 75% des Mietspiegels Ihrer Stadt gehen, Ihre Freundin kann entsprechend die Kosten der Wohnung dann steuerlich geltend machen, hierzu sollte dann aber eine Beispielrechnung gemacht werden, kann je nach Alter des Hauses/Wohnung evtl. günstiger werden, dass sprengt aber hier den Rahmen.
Grüße
Al

Hallo,
für Sie ändert sich nichts. Sie bleiben Steuerklasse 1.
Bei Ihrer Freundin stellt sich die Frage, ob Sie bereits zum 01.01.2012 getrennt gelebt hat. Wenn ja, hat Sie wegen der Kinder die Steuerklasse 2. Ob Sie noch verheiratet ist oder nicht spielt also keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie nicht mind. 1 Tag im Jahr mit dem Ehemann zusammen gelebt hat.

Wenn Sie nun mit ihr eine Haushaltsgemeinschaft bilden verliert Sie sogar ab dem nächsten Jahr die Steuerklasse 2 und muss ebenfalls in die Steuerklasse 1. Ob das überhaupt viel ausmacht, muss im Einzelfall gerechnet werden. Häufig wird der Steuervorteil, der sich aus der Steuerklasse 2 ergibt, überschätzt. Außer sie gehört zu den Spitzenverdienern und versteuert ihren Verdienst im Spitzensteuersatz.

Gruß
Ralf

Hallo,

erstmal nichts. Wenn sie geschieden sein sollte, könnten die kinder komplett zur mutter steuerlich wechseln (falls noch nicht passiert). Erst wenn sie heiraten sollten, können sie die st.klasse wechseln; eine lebensgemeinschaft reicht nicht (anders bei homosexuellen paaren in lebenspartnerschaft).

mfg ignaz

ich bin Alleinstehend und habe damit Steuerklasse 1.
Ich möchte jetzt zu meiner Freundin ziehen, die
alleinerziehend mit 2 Kindern, aber noch verheiratet ist.
Was ändert sich an meiner

Nichts

und ihrer Steuerklasse dadurch?

Nichts.

Und was ändert sich, wenn sie geschieden ist und mit mir
zusammen wohnt?

Das zusammen Wohnen ist Wumpe, soweit es nur um Lohnsteuerklassen geht. Sie wird dann Steuerklasse 2 bekommen, wenn mindestens ein Kind bei ihr bleibt - falls sie die nicht schon hat, weil dauernd getrennt lebend und alleinerziehend.

Und was ändert sich, wenn sie geschieden ist und mit mir
zusammen wohnt?

Korrektur: Wenn eine fermde volljährige Person mit im Haushalt wohnt, ist sie i.d.R. nicht mehr alleinerziehend und bekommt Steuerklasse 1.