Hallo Steuergemeinde,
ich habe eine generelle Frage zu den Steuerklassen:
Als Verheiratete hat man ja die Wahl der Steuerkombinationen III und V oder jeder nimmt die IV!
Eigentlich ist es doch völlig wurscht, welche Klassen man wählt, weil durch die Einkommensteuerkläerung sich doch bei beiden Kombination im Ergebnis die selbe Steuerlast ergibt oder?
Nur hat man halt im Jahresverlauf durch die Wahl der Kombination von III und V ein höheres verfügbares Einkommen, oder liege ich da falsch?
Gruss
Trulli
Als Verheiratete hat man ja die Wahl der Steuerkombinationen
III und V oder jeder nimmt die IV!
Die Heirat allein reicht dazu nicht aus, die Steuerklassen IV/IV kann man nur bekommen, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Bezieht nur ein Ehegatte Arbeitslohn, dann muss dieser die Steuerklasse III nehmen, der andere benötigt garkeine Steuerkarte/-klasse.
Eigentlich ist es doch völlig wurscht, welche Klassen man
wählt, weil durch die Einkommensteuerkläerung sich doch bei
beiden Kombination im Ergebnis die selbe Steuerlast ergibt
Das ist richtig, nur ist bei bestimmten Steuerklassenkombinationen wie der IV/IV der Steuerzahler nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Wer das nicht macht, hat ggf. Geld verschenkt.
Nur hat man halt im Jahresverlauf durch die Wahl der
Kombination von III und V ein höheres verfügbares Einkommen,
oder liege ich da falsch?
Ja, da liegt man falsch, denn es kommt auf die Höhe des Arbeitslohns drauf an. Bei III/V besteht zudem Pflichtveranlagung, weil es hier sein kann, dass man zuwenig Lohnsteuer abgeführt hat und es kann daher auch zu Nachzahlungen bei der Steuerveranlagung kommen.
Hallo,
Bezieht nur ein Ehegatte Arbeitslohn, dann muss
dieser die Steuerklasse III nehmen, der andere benötigt
garkeine Steuerkarte/-klasse.
Wo steht das muss? Gibts da ein Gesetz? Meines Wissens nicht; es gibt nur eine Empfehlung, dass derjenige der mehr verdient oder Alleinverdiener ist, in die Klasse III wechseln sollte.
Beispiel:
Ein Ehegatte arbeitet, der andere nicht. Der arbeitende Ehegatte verdient ein paar Euro zuviel, so dass der nichtarbeitete Ehegatte nicht einmal ALG 2 erhält. Beide Ehegatten bleiben weiterhin in Steuerklasse IV. Keiner meckert, keiner zwingt den arbeitenden Ehegatten in Klasse III (eigene Erfahrung).
Gruss Sid
Wo steht das muss? Gibts da ein Gesetz? Meines Wissens nicht;
es gibt nur eine Empfehlung, dass derjenige der mehr verdient
oder Alleinverdiener ist, in die Klasse III wechseln sollte.
Da gibt es ein Gesetz nämlich den § 38b Nr.3 a) aa) EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
Und nach Nr. 4 ist die Steuerklasse IV nur möglich, wenn beide Arbeitslohn beziehen.
Beispiel:
Ein Ehegatte arbeitet, der andere nicht. Der arbeitende
Ehegatte verdient ein paar Euro zuviel, so dass der
nichtarbeitete Ehegatte nicht einmal ALG 2 erhält. Beide
Ehegatten bleiben weiterhin in Steuerklasse IV. Keiner
meckert, keiner zwingt den arbeitenden Ehegatten in Klasse III
(eigene Erfahrung).
Es ist natürlich so, dass das kaum überwacht wird. Es sei denn, Sie erwischen einen Finanzbeamten, der sich auskennt. Ich habe da selbst Erfahrung, wo die von Ihnen geschilderte Situation vorliegend war und ein Herr Dr. war es, der so seinen Unterhalt mindern wollte, indem er die IV hatte, die neue Ehefrau nicht arbeitete und man sich die zuviel gezahlte Steuer wieder per Einkommensteuererklärung zurückgeholt hatte ohne diese Steuererstattung als Einnahme verbucht zu haben. So ging das jahrelang bis man auf Oerdiz getroffen ist. Und Oerdiz hat den Dr. nach längerem Briefwechsel (mit dem Steuerberater des Dr.) dazu bewegen können, die lt. Einkommensteuergesetz zulässige Steuerklasse III zu nehmen. Der Dr. hat sich bis heute nicht beschwert aber er wird sich den Namen Oerdiz wohl gut in Erinnerung behalten.
MfG
Oerdiz
Hallo,
Da gibt es ein Gesetz nämlich den § 38b Nr.3 a) aa) EStG.
ich seh da immer noch kein muss! sondern nur ein gehören!
oder § 38b Nr. 3 a) bb)der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird
Und wenn bb) nicht beantragt wird, so gibt es m.E. auch kein muss und man kann sich IV/IV eintragen lassen!
Und nach Nr. 4 ist die Steuerklasse IV nur möglich, wenn
beide Arbeitslohn beziehen.
Wer rennt denn gleich wegen Kündigung etc. zum Amt und wechselt die Steuerklasse? Es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass im gleichen Jahr wieder ne Arbeitsstelle gefunden wird.
Gruss Sid
Hallo Oerdiz, (noch ein Nachtrag),
Situation:
Frau arbeitet, Mann mitten im Jahr arbeitslos geworden (verdiente die Hälfte von Frau), bisher IV/IV. Es gibt keine Unterhaltszahlungen.
Was bringt dem Finanzamt bzw. dem Ehepaar überhaupt eine Eingruppierung auf III/V oder während der Arbeitslosigkeit des Mannes ein Wechsel auf III/V?
Mann kriegt im Laufe des Jahres wieder nen Job, verdient aber weiterhin nur die Hälfte der Frau oder verdient gleichviel oder sogar mehr.
Die Ehefrau kriegt während der Arbeitslosigkeit und des Wenigverdienens des Mannes vielleicht bei III mehr netto raus, es besteht aber dann doch die Gefahr, dass man zu Schluss wieder nachzahlen muss (hör ich immer wieder von Kollegen, bei denen die Frau - 30%Verdiener - in V eingruppiert ist).
Dieser Nachzahlung geht man m.E. nur aus dem Weg, wenn man in IV/IV ist und bleibt.
Vielleicht hast du noch ein paar Anregungen dazu, die mein weniges und vermutlich unvollständiges Wissen erweitern.
Gruss Sid
Hi !
Frau arbeitet, Mann mitten im Jahr arbeitslos geworden
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und keine Tagessteuer. Nahezu sämtliche Aussagen in dem Gesetz beziehen sich daher auf den Zeitraum des Kalenderjahres. Wenn also beide Ehegatten auch nur jeder an einem einzigen Tag im Kalenderjahr angestellt waren, ist die IV/IV möglich.
Es ist also nicht erforderlich, dass beide gleichzeitig Arbeit haben und es wird schon gar nicht täglich umgestellt.
BARUL76
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Hallo,
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und keine
Tagessteuer. Nahezu sämtliche Aussagen in dem Gesetz beziehen
sich daher auf den Zeitraum des Kalenderjahres. Wenn also
beide Ehegatten auch nur jeder an einem einzigen Tag im
Kalenderjahr angestellt waren, ist die IV/IV möglich.
Es ist also nicht erforderlich, dass beide gleichzeitig Arbeit
haben und es wird schon gar nicht täglich umgestellt.
BARUL76
Ebent, vielen Dank für die Bestätigung.
Gruss Sid