Liebe Netter,
meine Partnerin und ich haben folgende Diskussion geführt, die wir nicht einig beenden konnten.
Was bedeuten die Lohnsteuerklassen?
Natürlich kennen wir die Klassen und wer welche bekommt.
Aber:
Meine Ansicht:
Sie spielen im Gesamtblick keine Rolle, respektive nur in dem Sinne, dass sie sagen: Als Single, Klasse I, wirst Du so versteuert. Als Verheirateter so…
Am Ende des Jahres wird ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht und dort wird lediglich das Einkommen ermittelt, die Abzüge bestimmt, dann wird ein Prozentsatz ermittelt. Dann wird die Steuer anhand der Lohnsteuerklasse (Single etc.) berechnet und geschaut wieviel man bezahlt hat und ob man was nachzahlen muss oder nicht.
Ich kann das nicht so richtig erklären, daher:
Konkretes Beispiel, über das wir gestritten haben:
Ich verdiene in zwei Stellen 5000€/Monat. 4000€ in der einen auf Lohnsteuerklasse I und 1000€ in einem anderen Job auf Lohnsteuerklasse VI.
Sie verdient in einer Position 5000€/Monat auf Lohnsteuerklasse I.
Wenn alle Voraussetzungen dieselben sind (Single, Freibeträge usw.):
Meine Ansicht. Nach Lohnsteuerjahresausgleich usw. haben wir beide genau dasselbe Einkommen und dieselbe Steuer bezahlt. Nur die monatlichen Beträge weichen voneinander ab.
Sie sagt:
Der, der zwei Jobs hat, zahlt mehr, es wird ja auch Strafsteuer genannt.
Ihre Argumentation wird unterstützt durch:
Zitat aus dem Netz zu Steuerklasse VI: "Es handelt sich in diesem Fall also faktisch um eine „Strafsteuerklasse“, denn die Lohnsteuerklasse VI ist die Steuerklasse, in der die Abzüge am höchsten sind. Der Hauptgrund besteht darin, dass es in dieser Steuerklasse keinerlei Freibeträge gibt, mit Ausnahme des Altersentlastungsbetrages. Somit erhält der Arbeitnehmer hier weder einen sonst eigentlich immer üblichen Grundfreibetrag, noch eine Vorsorgepauschale und auch etwaige Kinderfreibeträge würden hier nicht berücksichtigt werden. Wenn man also zwei steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnissen nachgehen sollte, dann empfiehlt es sich aufgrund der hohen Abzüge, stets das geringere Einkommen in die Lohnsteuerklasse VI eintragen zu lassen. Der Arbeitnehmer kann bei zwei oder mehr Beschäftigungsverhältnissen demnach also frei wählen, welches Einkommen der Steuerklasse VI und welches zum Beispiel der Steuerklasse I zugeordnet werden soll. "
Sie meint, das gilt grundsätzlich, d.h. man ist im Endeffekt schlechter gestellt.
Ich meine, das gilt nur für die monatliche Auszahlung, aber durch den Lohnsteuerjahresausgleich wird das nivelliert.
Was ist denn nun richtig?
Liebe Grüsse
Herbie