neulich ein Partygespräch mit zwei erbitterten Fronten:
Zwei unterschiedlich verdienende Ehepartner (viel - wenig) - eine Partei meint, die Steuerklassen seien 3 (Vielverdiener) und 5. Eine andere Partei meinte, dies komme sich am Ende des Jahres mit der Veranlagung von beiden in Steuerklasse 4 exakt gleich - nur die Termine der Zahlungen an das Finanzamt bzw. vom Finanzamt seien andere.
Bei Steuerklasse 3/5 wird immer zur ESt veranlagt. Bei der Veranlagung zur ESt spielen die Steuerklassen keine Rolle, bloß beim Einbehalt der LSt. Der relative Vorteil der Steuerklassen 3/5 liegt in einem geringfügigen (oder, im Extremfall, sogar sichtbaren) Zinsgewinn im Zeitraum zwischen LSt-Einbehalt und Veranlagung.
früher galt als Faustregel (und ich nehme an, daran hat sich nicht viel geändert) dass, wenn die Ehegatten vom Gesamtgehalt bis zu 40/60% Anteil haben, empfiehlt es sich 4/4 zu nehmen, klafft es weiter auseinander dann 3/5. Unterm Strich bleibt es sich dann aber gleich, wenn man die Einkommensteuererklärung abgibt. Es kommt dann halt zu Nachzahlungen. Wenn der eine z.B. 70 % und der andere 30 % hat und beide trotzdem die 4er Karte, dann hat der „Vielverdiener“ im Monat höhere Abzüge. Man kriegt das zwar am Jahresende zurück. Aber wer stellt schon gerne dem FiMi ein zinsloses Darlehen zur Verfügung. Da macht dann halt 3/5 Sinn. Allerdings können auch 4 jährliche Vorauszahlungen veranschlagt werden. Aber unterm Strich kommt man auf die gleiche Steuerschuld raus.