Steuerklassen bei USA-Aufenthalt

Hallo Steuerexperten,

meine Frau und ich „teilen“ uns die Steuerklassen III und V.
Nun hat sich meine Frau das komplette letzte Jahr in den USA aufgehalten. Deshalb werden lt. Finanzamt die o.g. Steuerklassen nicht anerkannt (das ginge nur, wenn meine Frau im europaeischen Ausland gewohnt haette) und dadurch werde ich auf die Single-Steuerklasse I zurueckgestuft.

MEine Frage nun: ist dies korrekt? Wie kann ich die urspruenglichen Steuerklassen dennoch geltend machen (meine Frau hat fuer das letzte jahr leider keine LSK o.ae. bekommen).

Danke vorab fuer die Tipps!
Dennbam

Hi !

Das wichtigtste vorab:
In welcher Lohnsteuerklasse man ist, ist vollkommen egal. Es handelt sich nur um Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Und die wird erst nach Abschluss des Jahres ermittelt.

Richtig ist, dass bei der Steuerklasse III die monatlichen Vorauszahlungen (eben die Lohnsteuer) geringer sind, als in der Steuerklasse I. Aber umso höher fällt dann die Nachzahlung aus. Und das ist doch sicherlich auch nicht gewünscht.

Und zum Schluss sei noch angemerkt, dass ich wahrscheinlich die Steuerklasse III auch für richtig halten könnte. Die Steuerklasse III steht verheirateten Ehegatten dann zu, wenn beide „unbeschränkt einkommensteuerpflichtig“ sind. Und das ist auch der einzige Punkt der in diesem Fall zu prüfen ist.
Das Finanzamt geht offenkundig davon aus, dass die Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht, nähmlich ein „Wohnsitz“ oder ein „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Inland bei der Ehefrau nicht vorliegen.
WICHTIG: Der steuerliche „Wohnsitz“ unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von dem melde-/polizeirechtlichen. Es werden daneben auch bestimmte Fiktionen getroffen, die ebenfalls zu einem „Wohnsitz“ im Inland führen.
Die genaue Prüfung ob nun ein solcher „Wohnsitz“ oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ vorliegt und damit die Berechtigung für die Steuerklasse III gegeben ist, sollte aber wohl eher in einem persönlichen Gespräch mit einem Steuerberater geklärt werden. Auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) einfach mal den Steuerberater-Suchservice mit dem Stichwort „Außensteuerrecht“ füttern. Uns sich dan beim Steuerberater in der Umgebung beraten lassen.

BARUL76