Hallo,
stimmt es, dass man letztlich die gleiche Steuerlast als Verheiratete zu tragen hat, egal ob III/V oder IV/IV?
Also, wenn Frau jetzt z.B. trotz geringerem Verdienst die IV (nicht die V) wählt und folglich der Mann auch IV nehmen muss und den beiden dadurch z.B. 100 Euro monatlich weniger gemeinsam bleiben als bei III/V. —> Dann ließe sich die Differenz von je 100 Euro/Monat über die Einkommensteuererklärung wieder zurückholen, oder?