Steuerklassen und Elterngeld

Hallo,

Wir haben wegen dem Elterngeld die Steuerklassen auf 3/5 geändert da man dann ja mehr Netto hat und somit auch mehr Elterngeld bekommt.(also der in Elternzeit geht nimmt die 3)
Meine Frage ist nun, da einer der Partner nun ja die schlechtere Steuerklasse hat könnte er am Anfang der Elternzeit wieder in die 3 wechseln, wie ist das nun mit der Besteuerung? Muss man dann am Ende des Jahres sehr viel nachzahlen?
Ich habe auch schon beim Finanzamt direkt nachgefragt, dort könnte man mir dazu nichts sagen.

Vielleicht gibt es ja hier jemanden der sich da ein wenig mit auskennt.
Danke!

Hallo,
dazu kann ich nichts sagen. Das muss dir dein Steuerberater ausrechnen, weil das stark auf die persönlichen Verhältnisse drauf ankommt.
Grundsätzlich gilt: durch die Steuerklassenwahl wird die Jahressteuer nicht beeinflusst! Nur die monatlichen „Raten“ verändern sich.
MfG
Renate Prugger-Ebert

Hallo,
also ich versuche mal das Ganze zu verstehne sofern ich den richtig liege.
Eine von euch geht in die Elternzeit und wechsel vorher die Steurklasse. Wahrscheinlich habe Ihr vorher beide die 4 gebat. Wahrscheinlich wierd es so seinen das eine Nachzaglung fällig wird beim Lohnsteuerausgleich, denn wer die 3 hatt zahlt sogut wie keine Steuern, aber das muss auch nicht zutreffend sein. Denn es ist auch abhängig wie die Verhältnisse sind.
Da der andere eine Steuerklasse 5 hatt, kann er diverses durch die ungünstige Steuerklasse unter Umständen ausgleichen.
Ebenso darf man nicht mehr so oft die Steuerklassen wechsel, dafür gibt es so zu mindest ist meien Annahme einen gewisse Frist in der der Verbleib der Steuerklassen erfolgen muss.

Ich hoffe ich konnte euch helfen, aber den Fiskus genau auf die Finger zu kloppen, empfähle ich eine Steuerberater.
Der Fiskus hat so oft Wechsel in seinen gesetzlichen Steuerbestimmungen, dass man als normasterblicher gar nicht hinterher kommt.