Hallo,
ein Ehepaar hat St.klassen 3 (Frau) und 5 (Mann), damit sie vor der Elternzeit noch ein besseres Netto als Berechnungsgrundlage hat.
Mutterschutz beginnt zum 09.08.10, zu welchem Zeitpunkt sollte die Stk.klasse wieder geändert werden, damit der Mann mit der 3 wieder das höhere Netto bekommt? Werden für die Berechnung des Elterngelds die 12 Monate bis Mutterschaftsgeld (=Beginn Mutterschutz) genommen oder die 12 Monate bis Beginn der Elterngeldzahlungen (=8 Wochen nach Geburt)?
Vielen Dank!
Grüße,
Sonja
Hi,
Bemessungsgrundlage für das Elterngeld: 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld werden nicht berücksichtigt.
Also wenn Beginn Zahlung Mutterschaftsgeld = Beginn Mutterschutz am 9.8., dann zählt der August bei der Berechnung nicht mit. (Auch nicht bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes.)
Zum Steuerklassenwechsel: Grundsätzlich kann man einmal pro Jahr die Steuerklasse wechseln. Nur wenn ein Ehegatte keinen Arbeitslohn mehr erzielt, kann ein zweites Mal gewechselt werden. (Es gibt noch weitere Anlässe, die hier aber nicht interessieren.) Hier wäre der Wechsel zu Beginn des Mutterschutzes sinnig. Hier dann ab 01.09.2010. Man kann nicht mitten im Monat wechseln - als kleine Anmerkung.
Da du nicht nur hier Fragen zum Elterngeld hattest, hier mal ein Link, den ich persönlich sehr hilfreich finde.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116804.html
Sonnige Grüße
e