Steuerklassen und Steuererklärung & Elterngeld

Hallo,

ich habe mal eine Verständnisfrage:

Wenn man verschieden Steuerklassenkombinationen bei einem verheirateten Paar wählt (4/4, 3/5, 5/3) so komme ich mit einem Brutto-Nettorechner auf unterschiedliche Summen, wenn man beide Gehälter addiert.

Beispiel: Er 70.000 Brutto, sie 55.000 Brutto Jahreseinkommen.
Bei 3/5 ergibt sich für ihn 45.680€ und für sie 27.081€ Jahresnetto, Summe: 72.761€
Bei 4/4 ergibt sich für ihn 39.427€ und für sie 32.268€ Jahresnetto, Summe: 71.695€
Bei 5/3 ergibt sich für ihn 34.157€ und für sie 36.824€ Jahresnetto, Summe: 70.977€

Macht einen Unterschied von 1.784€ zwischen erstem und letztem Beispiel.

Wird das durch eine gemeinsam veranlagte Steuererklärung denn wieder ausgeglichen?
Sprich, eigentlich ist es völlig wurscht, wie ich die Steuerklassen aufteile? Einmal bekomme ich halt mehr von der Steuer zurück, beim anderen mal hab ich das Geld sofort auf dem Konto, oder?

Wen dem so ist, wie schaut es dann mit einem evtl. anfallenden Elterngeld aus? Wenn sie überwiegend daheim bleibt, dann wäre es doch sinnvoll, sie rechtzeitig in die bessere Steuerklasse zu packen. Das Elterngeld richtet sich doch nach den paar letzten Netto-Gehältern… oder wird das auch wieder gemeinschaftlich betrachtet?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Greetz Hansanaut

Guten Tag,

richtig,Steuerklassen sind für die endgültige Steuer egal. Es ist Geschmacksache, ob man lieber nachzahlt oder dem FA ein Darlehen gibt.

Wichtig für das Elterngeld ist allerdings die Steuerklassenwahl der letzten 12 Monate vor der Entbindung. Das Elterngeld wird nach dem Netto aus der überwiegenden Steuerklasse berechnet.

Viel Glück

Barmer

Hallo

Wen dem so ist, wie schaut es dann mit einem evtl. anfallenden
Elterngeld aus? Wenn sie überwiegend daheim bleibt, dann wäre
es doch sinnvoll, sie rechtzeitig in die bessere Steuerklasse
zu packen.

Nicht unbedingt. Da das Elterngeld gedeckelt ist auf max. 1800€ p.M. (zzgl. ev. Bonus), bringt es bei zwei ‚Gutverdienern‘ eventuell nichts, auf die 5/3 Kombination zu gehen. D.h. Kombination 4/4 mag hier besser sein, bei Kombination 3/5 bekommt Sie eventuell nicht den max. Elterngeldbetrag.

Das Elterngeld richtet sich doch nach den paar
letzten Netto-Gehältern… oder wird das auch wieder
gemeinschaftlich betrachtet?

Das Nettoeinkommen der zwölf Monaten vor der Geburt wird (zur Berechnung) herangezogen.
Nein, wird nicht gemeinschaftlich betrachtet.

Gruss
M.