Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Steuerklasseneinteilung während der Elternzeit. Die Frau befindet sich in Elternzeit und bezieht für 12 Monate Elterngeld, derzeit befinden sich beide Ehepartner in den Klassen 4 und 4 (bislang ähnlich hohes Einkommen).
Ist es sinnvoll für die Zeit des Elterngeldbezuges (12 Monate) und die Dauer der anschließenden Teilzeitbeschäftigung der Ehefrau in die Klassen 3 und 5 zu wechseln?
Ist dies sinnvoll in Bezug auf evtl. Nachzahlungen etc.? Sprich gibt es beim Jahresausgleich eh das Gleiche, oder hat man durch den Wechsel wirlich einen Vorteil?
Die andere Frage ist, ob ein Kind eingetragen werden muss, oder ob dies automatisch geschieht.
Vielen Dank für eine Information.