Steuerklassen während Elterngeldbezug

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Steuerklasseneinteilung während der Elternzeit. Die Frau befindet sich in Elternzeit und bezieht für 12 Monate Elterngeld, derzeit befinden sich beide Ehepartner in den Klassen 4 und 4 (bislang ähnlich hohes Einkommen).
Ist es sinnvoll für die Zeit des Elterngeldbezuges (12 Monate) und die Dauer der anschließenden Teilzeitbeschäftigung der Ehefrau in die Klassen 3 und 5 zu wechseln?

Ist dies sinnvoll in Bezug auf evtl. Nachzahlungen etc.? Sprich gibt es beim Jahresausgleich eh das Gleiche, oder hat man durch den Wechsel wirlich einen Vorteil?

Die andere Frage ist, ob ein Kind eingetragen werden muss, oder ob dies automatisch geschieht.

Vielen Dank für eine Information.

Hallo,

sinnvoll wäre es gewesen, VOR der Elternzeit auf 3/5 umzustellen, damit die Person, die Elternzeit bezieht, ein höheres Elterngeld bekommt (sofern sie nicht eh schon den Höchstsatz bekommt).

Steuerlich ist das ganze jedenfalls Jacke wie Hose. Ob nun 3/5 oder 4/4: die Steuerlast ist am Ende die gleiche; die Steuerklassen haben lediglich Einfluß auf die Höhe der Vorauszahlung.

Gruß
C.

Um das mal zu illustrieren:

Gäbe es bei Wohnungsmieten auch so etwas wie „Betriebskostenvorauszahlungsklassen“, würde die Zuordnung zu solch einer Klasse auch nicht zur Folge haben, dass sich die Höhe der Betriebskosten ändert.

Zahle ich mehr voraus, wird bei der Abrechnung eben mehr angerechnet.

Vielen Dank für die beiden schnellen Antworten. Das war genau was ich wissen wollte. Der Wechsel vor der Elternzeit ist auch ein guter Hinweis. Leider hatten wir dies zu spät erfahren.

Insbesondere wäre es sinnvoll noch dazu zu schreiben, dass es z.B. 2 Tage davor schon ein paar Monate zu spät dafür ist.

Grüße