Darf eine (Noch) Ehefrau, im Trennungsjahr, einfach die Steuerklasse ändern, obwohl der Ehemann niemals zustimmen würde?
Hallo,
es muss meines Wissens nach sogar die Steuerklasse geändert werden, und zwar im Januar des Folgesjahres spätestens,
Das habe ich zum Wechsel im Trennungsjahr noch gefunden
„Kein Wunder also, dass dies oftmals der Grund für Auseinandersetzungen ist. Der betroffene Ehepartner kann seine Zustimmung verweigern. Die Konsequenz aus der Weigerung eines Wechsels der Steuerklasse im Trennungsjahr: der Ehepartner der den Wechsel verweigert, muss die steuerlichen Entlastungen, die dem anderen Partner durch die Weigerung entstehen für die restliche Zeit des Trennungsjahres kompensieren“
Gruß
Servus,
gefragt war nach dem Trennungsjahr, nicht nach dem Januar des Kalenderjahres nach der Trennung - in dem die Sache mit den Steuerklassen ganz anders aussieht, weil keine Zusammenveranlagung mehr in Frage kommt.
Im Kalenderjahr, in das die Trennung fällt, ist ein Steuerklassenwechsel nur auf gemeinsamen Antrag beider Eheleute hin möglich.
Ab 01.01. des Folgejahrs erfolgt die notwendige Änderung (>> Klasse I oder Klasse II) auf Antrag eines einzelnen der getrennten Gatten.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
und wenn der Ehemann zustimmt? muß dann die Ehefrau für den finanziellen Schaden, der dem Ehmann dadurch entsteht auch aufkommen?
Servus,
welcher finanzielle Schaden ist gemeint? Die niedrigere Festsetzung von ALG I bei Steuerklasse V im Vergleich zu IV?
Auf die Festsetzung von ESt und Solidaritätszuschlag haben die Lohnsteuerklassen überhaupt keinen Einfluss.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
gefragt war nach dem Trennungsjahr, nicht nach dem Januar des Kalenderjahres nach der Trennung
Eben. Wenn das Trennungsjahr z.B. im Mai beginnt, muß für das folgende Kalenderjahr die Steuerklasse gewechselt werden.
Servus,
ja. Und diese Änderung ist nicht von der Zustimmung des getrennten Gatten abhängig.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder