Steuerklassen wurden geändert; wer macht sowas?

Hallo. Ich habe ein Problem, für dass ich hier mal keine Antwort gefunden habe und habe mich nun angemeldet um dieses öffentlich stellen zu können.

Jemand ist Pensionär und hat seine Pension auf die Steuerklasse 1 gewählt. Im August hat er nun eine Ausbildung begonnen, für die er die Steuerklasse 6 gewählt hat, da erhier wesentlich weniger verdient.

Bis heute hat auch alles gut funktioniert. Heute bekam er seine Lohnzettel per Post.
Ohne sein Zutun wird laut Lohnzettel die Pension nun mit der Steuerklasse 6 versteuert und die Ausbildung in der Steuerklasse 1. Das ist nicht so wie er es beantragt hatte.

Das einzige, was auf seinem Pensionszettel neu ist ist ein Vermerk:
„ELStAM; Lieferdatum 03.10.2013; Gilt-ab 01.08.2013; Ign-bis 02.06.2013“
Was bedeutet dies?

Kann es sein, dass das Finanzamt hier etwas ohne Einwilligung geändert hat? Dürfen die das?

Der Pensionär muss nun für 3 Monate Steuerabzug von seiner Pension auf einmal nachzahlen und bekommt von seiner kleinen Ausbildungsvergütung eine kleine Nachzahlung.

Das Geld was er somit für kommenden Monat zur Verfügung habe reicht jetzt nicht mal, um Miete und Unterhalt zu zahlen.

Ferner ist er in einer Privatinsolvenz und wenn er eine Rechnung nicht bezahlt (was jetzt zwangsläufig der Fall sein wird), kann er seinen Insolvenzstatus verlieren … weil ihm durch diese Steuernachzahlungen auf einmal 1000 Euro für kommenden Monat fehlen!

Was kann der Mann tun und an wen muss er sich jetzt wenden damit alles wieder so verläuft wie bisher?

Hallöchen - - guten Tag - eine befriedigende Antwort auf diesen Fragenkomplex habe ich nicht; eines aber kann ich sagen:
meine Steuerklasse wurde nach dem Ableben meiner Ehefrau auch von 3 auf 1 geändert und eine Nachzahlung fällig. - Das Ehegattensplitting fällt weg, hat man mir gesagt.
Neben dem Tod des geliebten Gatten oder Gattin eine Steuerstrafe im Alter von 77 !!!
Tolle Gesetze haben unsere Abegeordneten da gemacht.
Schönes Wochenende !
MB

Erstmal mein Beileid.

Aber hier geht es ja nicht um Ehegattensplitting oder so.

Hallo,

von was für eine Pension reden wir? Pension ist etwas, was Beamte oder Selbstständige im Ruhestand bekommen. Was für eine Ausbildung beginnt „Jemand“, der schon das Renten-/Pensionsalter erreicht hat?
Oder reden wir hier evtl. von einer (Halb-)Waisenrente, und „Jemand“ ist gar nicht so alt?

Ohne sein Zutun wird laut Lohnzettel die Pension nun mit der
Steuerklasse 6 versteuert und die Ausbildung in der
Steuerklasse 1. Das ist nicht so wie er es beantragt hatte.

Wieso taucht überhaupt die „Pension“ auf dem Lohnzettel auf? Was hat die Ausbildung mit der „Pension“ zu tun?

Das einzige, was auf seinem Pensionszettel neu ist ist ein
Vermerk:
„ELStAM; Lieferdatum 03.10.2013; Gilt-ab 01.08.2013; Ign-bis
02.06.2013“
Was bedeutet dies?

http://www.dz-portal.de/999_newsdocs/ELStAM_Einfuehr…
2. Gilt-ab ( Zeitpunkt, ab dem die ELStAM-Daten angewendet werden –hier der 01.02.2013-)
3. Ign-bis ( Zeitpunkt, bis zu dem die ELStAM-Datenzunächst ignoriert werden -hier grundsätzlich der 11.03.2013).
(Woher die Daten in dem Zitat stammen, ist mir unklar, ich habe auch nicht das ganze Dokument gelesen).

Gruß
Christa

Servus,

das kann z.B. daran liegen, dass der Ausbildungsbetrieb bzw. dessen Lohnbüro auf ELStAM umgestellt hat, bevor die Stelle, die die Pension abrechnet, mit der Migration fertig wurde - dafür spricht auch, dass die ELStAM-Merkmale durch die Stelle, die die Pension abrechnet, offenbar erst im Oktober 2013 abgerufen worden sind. Dadurch wird bei ELStAM die Ausbildung als Hauptbeschäftigung und die Pension als Nebenbeschäftigung geführt, so dass die Ausbildungsvergütung mit LSt-Klasse 1 und die Pension mit LSt-Klasse 6 abgerechnet wird.

Es genügt zur Korrektur, wenn die Stelle, die die Pension abrechnet, eine Hauptbeschäftigung für diesen Arbeitnehmer bei ElStAM anmeldet - das Lohnbüro des Ausbildungsbetriebes bekommt dann automatisch Abzugsmerkmal Klasse 6 übermittelt.

Das Finanzamt hat hier nichts geändert. ELStAM sorgt nur dafür, dass für jede Identifikationsnummer höchstens ein Beschäftigungsverhältnis mit LSt-Klasse I bis V abgerechnet wird, und übermittelt für alle anderen Beschäftigungsverhältnisse die Klasse VI.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

eine befriedigende Antwort auf diesen Fragenkomplex habe ich nicht; eines aber kann ich sagen:
meine Steuerklasse wurde nach dem Ableben meiner Ehefrau auch von 3 auf 1 geändert und eine Nachzahlung fällig. - Das Ehegattensplitting fällt weg, hat man mir gesagt.

Richtig, man ist ja nicht mehr verheiratet. Andere Unverheiratete bekommen auch kein Ehegattensplitting. Warum auch? Also keine Steuerstrafe sondern Gleichbehandlung. Außerdem wurde ein nicht ganz unwesentlicher Teil der Geschichte vergessen, möglicherweise um ein wenig die Dramatik zu erhöhen. Im Jahr des Ablebens änderte sich nichts am Ehegattensplitting. Auch im Folgejahr wurde es sogar noch angewandt. Erst im Jahr danach wird man dann mit anderen Nichtverheirateten gleichbehandelt. § 32a Abs. 6 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Neben dem Tod des geliebten Gatten oder Gattin eine Steuerstrafe im Alter von 77 !!!

Nein, keine Steuerstrafe sondern praktizierte Steuergerechtigkeit. Im Übrigen haben die Steuerklassen keinen Einfluss auf die Steuerhöhe und jede Steuernachzahlung bedeutet, dass man vorher zu wenig bezahlt hat.

Tolle Gesetze haben unsere Abegeordneten da gemacht.

Du möchtest also eine Ungleichbehandlung? Mit welchem Grund? Kann ja dann bei Bedarf im Politikbrett ausdiskutiert werden.

Grüße

Servus,

wenn im ersten Jahr nach dem Tod der Gattin nicht nach dem Splittingtarif veranlagt worden ist („Gnadensplitting“), wäre hier ein Einspruch angezeigt gewesen.

Die Zusammenveranlagung simuliert, dass von den vorhandenen Einkünften eben auch zwei Personen leben. Wenn bloß noch eine davon lebt, gibt es keinen Anlass dafür; der „Strafe“ der Einzelveranlagung steht hier auf der anderen Seite die „Belohnung“ entgegen, dass man weniger Geld in die Haushaltskasse tun muss, wenn man alleine lebt, weniger Schuhe kaufen und Telefongebühren bezahlen muss und ggf. auch in eine kleinere Wohnung ziehen kann.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Könnten wir bitte beim Thema bleiben???

Hi Christa,

der Mann wurde aus gesundheitlichten Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und ist 43 Jahre alt und hat keine Lust zu Hause zu sitzen und auch keine Lust die nächsten 23 Jahre Hilfsarbeiterjobs zu machen.
Also macht er eine neue Ausbildung.

Die Pension muss ja auch versteuert werden… und dafür gibt es eine Steuerklasse und auch Pensionszahlungszettel.

Danke für diese tolle Antwort … das Hilft. :smile: