Steuerklassenänderung bei Trennung auf Zeit

Hallo zusammen,

wie ist die Situation, wenn sich die Eheleute - beide vollberufstätig -auf unbestimmte Zeit trennen…oder vielleicht ja für immer

* Müssen die Eheleute ihre Steuerklassen gleich sofort umschreiben lassen oder ab wann…???

Vielen Dank für Euche Hinweise

sun *

ab 1.1.2009, denn bei Trennung entfällt Splitting ab folgendem Jahr!
Wenn sie am 31.12.2009 wieder zusammenziehen, wäre in der ESt wieder Splitting möglich!
Für das laufende Jahr ist Splitting noch möglich, wenn beide wollen!

E.