Steuerklassenänderung n.Heirat/Elterngeldberechnug

Angenommen, es wird geheiratet.
2 Monate nach der Trauung ändern die Eheleute ihre Lohnsteuerklassen in III/V .

Ab wann gilt diese Steuerklasse, ab Eheschließung oder Tag der Änderung?

Und was hätte es für Folgen bei einer möglichen Elterngeldberechnung, werden diese 2 Monate in Lohnsteuerklasse III/V oder in I/I berücksichtigt?

Hallo,
ein Steuerklassenwechsel darf frühstens mit Wirkung vom Beginn des Kalendermonats an erfolgen, der auf die Antragstellung folgt z. B Antragstellung 15.10. dann gilt die neue Steuerklasse frühstens zum 01.11.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate, bevor das Kind geboren wurde. Monate, in denen die Mutter aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Krankheit weniger verdient hat, zählen nicht mit. Das gilt auch für Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate in die Berechnung mit einbezogen.

Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro zu 67 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent und bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent. Bei Voreinkommen von weniger als 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent – je niedriger das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.

Gruss