Hallo, angenommen jemand hatte einen Arbeitsunfall, er geht vollzeit arbeiten
mit steuerklasse 3 seine frau teilzeit mit steuerklasse 5. angenommen er wird
voraussichtlich 9 monate ausfallen, da wäre eine überlegung:
seine frau geht 6 std täglich arbeiten statt vier - hatdann genauso viel
brutto wie er vorher mit der vollzeitstelle und wechselt in
steuerklasse 3, er wechselt in steuerklasse 5, und zwar zum 1.9
(lohnfortzahlung bis mitte august)
ändert das was an der höhe seines verletztengeldes? doch nicht oder
weil das ja nach dem netto der letzten drei gehälter vor dem unfall
berechnet wird???
Hallo,
angenommen jemand hatte einen Arbeitsunfall, er geht vollzeit arbeiten mit steuerklasse 3 seine frau teilzeit mit steuerklasse 5. angenommen er wird voraussichtlich 9 monate ausfallen, da wäre eine überlegung:
seine frau geht 6 std täglich arbeiten statt vier - hatdann genauso viel brutto wie er vorher mit der vollzeitstelle und wechselt in steuerklasse 3, er wechselt in steuerklasse 5, und zwar zum 1.9 (lohnfortzahlung bis mitte august) ändert das was an der höhe seines verletztengeldes? doch nicht oder weil das ja nach dem netto der letzten drei gehälter vor dem unfall berechnet wird???
Klingt ganz stark nach einer Versicherungsfrage. Wenn es aber so ist, dass das Verletztengeld nach dem Netto vor dem Unfall ermittelt wird, dann hat eine Änderung der Steuerklasse nach dem Unfall keine Wirkung auf die Höhe des Verletztengeldes. Der Wechsel würde dann „nur“ noch das ausgezahlte Netto der Ehefrau erhöhen. An der steuerlichen Belastung insgesamt würde das bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren aber nichts ändern. Aber wenn sie dann mal Krankengeld oder andere Leistungen beommt, die auf dem Netto aufbauen, hätte sie auch mehr davon.
Grüße