bei zusammenveranlagten Ehepartnern sollte es doch nach der
Steuererklärung keinen Unterschied machen ob 4/4 oder 3/5.
Ist das so oder ist 3/5 in allen Fällen besser (nachdem die
Steuererklärung gemacht und abgerechnet wurde)?
Ein Kollege behauptet dies.
nachdem die steuererklärung gemacht wurde, gleicht sich alles aus. es ist also für die gesamtbelastung an einkommensteuer egal, wie unterjährig die steuerklassenwahl gestaltet wurde…
frag doch den Kollegen mal, woher er sein Wissen bezieht.
Und dann verweise mal freundlich auf Dieter Nuhr .
Mit den Steuerklassen wird lediglich die Vorrauszahlung auf die zu erwartende Steuerlast geregelt. Ist zuviel Lst. gezahlt gibts Geld zurück, ist zuwenig gezahlt muss man nachzahlen.
nachdem die steuererklärung gemacht wurde, gleicht sich alles
aus. es ist also für die gesamtbelastung an einkommensteuer
egal, wie unterjährig die steuerklassenwahl gestaltet wurde…
Da habe ich eine Anschlussfrage: Steuerklassen und Elterngeld
Angenommen eine Arbeitnehmerin wird schwanger und will nach der Geburt 12 Monate Elterngeld beziehen. Nun behauptet jemand, man sollte so schnell wie möglich die Ehefrau in die Steuerklasse 3 und den Mann in Steuerklasse 5 packen, damit die Ehefrau bei Beantragen des Elterngeldes mehr netto in den letzten 12 Monaten vorweisen kann. Kann das so stimmen?
Wie groß wäre in diesem Fall der Unterschied beim Elterngeld (3/5 statt 4/4), wenn beide Ehepartner jeweils 40.000€ verdienen.
Und wenn sobald das Kind da ist und das Elterngeld beantragt ist, wechselt der Vater in Steuerklasse 3?
Hallo,
wie groß der Unterschied genau ist, kann ich jetzt nicht sagen, aber das Elterngeld richtet sich nach dem Netto - da sollte man dann die Steuerklassen so wählen, dass der Partner, der in Elternzeit geht, ein möglichst hohes Netto hat.
Da habe ich eine Anschlussfrage: Steuerklassen und Elterngeld
Angenommen eine Arbeitnehmerin wird schwanger und will nach der Geburt 12 Monate Elterngeld beziehen. Nun behauptet jemand, man sollte so schnell wie möglich die Ehefrau in die Steuerklasse 3 und den Mann in Steuerklasse 5 packen, damit die Ehefrau bei Beantragen des Elterngeldes mehr netto in den letzten 12 Monaten vorweisen kann. Kann das so stimmen?
Dann kann so stimmen. Dazu gab es sogar ein Urteil des BSG (2009?), obwohl bereits Urteile exitierten, die bei Sozialleistung in einer solchen gezielten Steuerklassenwahl einen Gestaltungsmißbrauch sahen.
Wie groß wäre in diesem Fall der Unterschied beim Elterngeld (3/5 statt 4/4), wenn beide Ehepartner jeweils 40.000€ verdienen.
Da müsste wohl anhand der individuellen Situation berechnet werden. So sind beispielsweise 40.000€ Brutto bei einem Beamten etwas anderes als bei einer Arbeitnehmerin.
Und wenn sobald das Kind da ist und das Elterngeld beantragt ist, wechselt der Vater in Steuerklasse 3?
Ein Blick auf das entsprechende Formular sagt, dass dies möglich wäre.
Es sei noch angefügt, dass bei dieser Planung auch berücksichtigt werden sollte, dass derjenige, der die V bekommt, länger krank oder arbeitslos werden könnte. Kranken- und Arbeitslosengeld beziehen sich dann natürlich auf das geringere Nettoeinkommen.