Hallo,
nach einer Heirat kann man bekanntlich die Steuerklassenkombination wählen, also 4/4 oder 3/5 oder 5/3.
Je nach Steuerklassenwahl wir dann monatlich die Lohnsteuer abgezogen.
Wie verhält es sich am Jahresende, wenn man den Lohnsteuerjahresausgleich macht. Ist es auf das Jahr betrachtet egal, welche Steuerklassenkombination hat, da dann zuviel gezahlte Steuer zurückerstattet wird, oder muß das Paar tatsächlich einen unterschiedlichen Jahressteuerbetrag zahlen, je nach gewählter Steuerklassenkombination?
Im Klartext: Macht es (auf das Jahr betrachtet) einen Unterschied, ob das Paar 4/4 oder 3/5 wählt, oder nicht? Rechnet das Finanzamt für mich „günstigst“, so daß ich bei einer „ungeschickten“ Steuerklassenwahl eben am Schluß mehr zurückbekomme?
(Ja, mit den unter dem Jahr zuviel gezahlten Steuern verliere ich Zinsen).
Hintergrund der Frage: Irgendwie hängt wohl das Arbeitslosengeld von der zuvor gewählten Steuerklasse ab, oder nicht? Wenn ja wie? Je mehr Steuer gezahlt wird, desto höher das Arbeitslosengeld?
Gerhard
Hi !
Ist es auf das Jahr betrachtet egal, welche Steuerklassen-
kombination hat, da dann zuviel gezahlte Steuer zurückerstattet
wird, oder muß das Paar
tatsächlich einen unterschiedlichen Jahressteuerbetrag zahlen,
je nach gewählter Steuerklassenkombination?
Der Betrag am Jahresende ist unabhängig von der gewählten Steuerklasse. Da sich aber die Höhe der Vorauszahlungen (denn darum handelt es sich bei der Lohnsteuer) unterscheidet, wird auch die Nachzahlung/Erstattung unterschiedlich ausfallen.
Im Klartext: Macht es (auf das Jahr betrachtet) einen
Unterschied, ob das Paar 4/4 oder 3/5 wählt, oder nicht?
Rechnet das Finanzamt für mich „günstigst“, so daß ich bei
einer „ungeschickten“ Steuerklassenwahl eben am Schluß mehr
zurückbekomme?
Genau so ist es.
(Ja, mit den unter dem Jahr zuviel gezahlten Steuern verliere
ich Zinsen).
Das ist natürlich unter steuerlichen Gesichtspunkten weniger relevant, sollte aber bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung nicht vergessen werden.
Hintergrund der Frage: Irgendwie hängt wohl das
Arbeitslosengeld von der zuvor gewählten Steuerklasse ab, oder
nicht? Wenn ja wie? Je mehr Steuer gezahlt wird, desto höher
das Arbeitslosengeld?
Es gibt einen Zusammenhang. Das Arbeitslosengeld wird in Abhängigkeit von dem Netto-Verdienst der letzten 12 Monate berechnet. Ist also das Netto aufgrund eines geringeren Steuerabzugs (Klasse 3) geringer, so erhöht sich dadurch das Arbeitslosengeld.
ABER: bei völlig „ungeschickter“ Steuerklassenwahl (Bsp.: alleinverdienender Ehegatte wählt die Klasse 5) dürfte es wohl wegen sog. „Gestaltungmißbrauch“ zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes kommen. Wenn die Steuerklassenwahl sich aber im Rahmen des Üblichen bewegt, ist wohl gegen eine „ungeschickte“ Wahl nichts einzuwenden.
BARUL76
Hallo,
danke für deine erhellende Antwort. Bei einem Satz bin ich mir aber nicht ganz sicher:
Es gibt einen Zusammenhang. Das Arbeitslosengeld wird in
Abhängigkeit von dem Netto-Verdienst der letzten 12 Monate
berechnet. Ist also das Netto aufgrund eines geringeren
Steuerabzugs (Klasse 3) geringer, so erhöht sich dadurch das
Arbeitslosengeld.
Ich denke du meintest:
Ist also das Netto aufgrund eines geringeren
Steuerabzugs (Klasse 3) höher , so erhöht sich dadurch das
Arbeitslosengeld.
Mit einem höheren Netto bekommt man ein höheres Arbeitslosengeld (Mutterschaftsgeld, …), oder?
Gerhard
(Ja, mit den unter dem Jahr zuviel gezahlten Steuern verliere
ich Zinsen).
Das ist natürlich unter steuerlichen Gesichtspunkten weniger
relevant, sollte aber bei einer betriebswirtschaftlichen
Betrachtung nicht vergessen werden.
Die Wahrscheinlichkeit, daß zum Zeitpunkt der Steuererstattung bei einer „ungünstigen“ Kombination praktisch mehr Geld für Investitionen / Sparen zur Verfügung steht, ist beträchttlich höher.
50 EUR jeden Monat incl. Zinseffekt verschwinden im normalen Haushalt, ohne daß Du es merkst und ohne daß es eine Auswirkung auf die Lebensqualität hat. 600 EUR am Jahresende haben zumindestens die Chance für Investitionen / Sparen verwendet zu werden.
www.steuerthek.de
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Fehlerkorrektur
Hi !
Steuerabzugs (Klasse 3) geringer, so erhöht sich dadurch das
Arbeitslosengeld.
Ich denke du meintest:
Ist also das Netto aufgrund eines geringeren
Steuerabzugs (Klasse 3) höher , so erhöht sich dadurch das
Arbeitslosengeld.
Mit einem höheren Netto bekommt man ein höheres
Arbeitslosengeld (Mutterschaftsgeld, …), oder?
Genau das wollte ich damit sagen. Irgendwie hat sich da wohl der Fehlerteufel eingeschlichen. Sorry, wenn daher der Artikel erst etwas unverständlich war.
BARUL76
… da kommt wirklich nix mehr!