und zwar, vor kurzen haben meine Frau und Ich geheiratet,
folgende Frage,
wir verdienen ungefähr gleich viel Geld, daher denke ich dass wir Lohnsteuerklasse 4 - 4 für richtig halten, jedoch ist meine Frau Schwanger im 7 Monat und hat bereits seit 5 Monaten ein Arbeitsverbot, wobei Sie die volle Gehaltszahlung bekommt, nun meine Frage, wird anschließend im Mutterschutz das Gehalt von der Krankenkasse bezogen und wäre es dann empfehlenswert dass der Mann doch die Lohnsteuerklassenwahl 3 nehmen sollte, oder wie regelt man das am besten, so dass kein Nachteil ensteht. Da die Frau ja nur noch 60% bekommt, ich danke im vorraus für die Antworten.
Hallo,
wieso bekäme sie nur noch 60 Prozent vom Nettogehalt beim Mutterschutz? Der Mutterschutz dauert lediglich 6 Wochen, bei Frühgeburten 8 Wochen. Danach bekommt Deine Frau sicherlich auch Elterngeld. Für die Zeit des Mutterschutzes bekommt man den Netto-Durchschnitteverdienst der letzten 3 Monate, soweit ich weiß. Einen Teil zahlt die KK, den Rest legt der Arbeitgeber drauf. Ein Wechsel der Steuerklasse ist daher nicht sinnvoll.
wenn deine Frau vorhat nicht sofort nach dem Mutterschutz wieder vollzeit zu arbeiten sondern noch Elternzeit dranhängt dann wäre es am sinnvollsten beim Kinderwunsch, der Frau die Steuerklasse 3 zu geben da sie dann bei der Elterzelt 67 % vom Lohn der letzten 12 Monate bekommt.
dazu kann ich Euch nicht weiterhelfen.
Kleiner Tipp am Eande: Falls Ihr hier nicht die richtige Antwort bekommt, stellt die Frage doch mal bei www.gutefrage.net - ich meine, daß es dort viel mehr User gibt.
du siehst das schon richtig. Sobald das Kind da ist solltest du deine Steuerklasse auf 3 ändern und auch das Kind auf deine Steuerkarte schreiben lassen.