Steuerklassenwahl bei ALG1

Hallo,

mal angenommen, ein fiktiver Mann verdient ca. 4.000 Euro brutto und seine fiktive Frau ca. 2.000 Euro brutto. Beide hätten die Lohnsteuerklasse 4.

Nun läuft der befristete Arbeitsvertrag der Frau aus und sie erhält ALG 1. Wäre es in diesem Fall sinnvoller, die Lohnsteuerklassen 3/5 zu wählen ? Was hätte das für Auswirkungen ?

Danke für die Aufklärung.
Elton

Steuerlich ist es auf jeden Fall besser wenn der Mann die 3 hat, dann werden alle Freibeträge des Ehepaars berücksichtigt und das netto erhöht sich deutliche.

ABER

Das Arbeitslosengeld wird von einerm fiktiven Nettolohn berechnet. Sobald die Ehefrau die Steuerklasse 5 bekommt, wird das Arbeitsamt die Leistungen auf Grund des fiktiven Nettolohns mit der Steuerklasse 5 berechnen, sie bekommt also deutlich weniger.

Finanziell am besten fährt das Paar wenn Sie die Steuerklassen beibehalten. Sie bezahlen dann im Laufe des Jahres zu viel Steuer, die bekommt man aber wieder zurück wenn man die Einkommensteuererklärung für das Jahr macht. Und da liegt der Unterschied: Wenn das Arbeitsamt kürzt ist die Kohle endgültig weg aber der monatliche Lohnsteuerabzug ist nur eine Vorauszahlung die dann zu einem (größeren) Teil wieder erstattet wird, also nur zewitweise beim Staat landet und dann wieder zurückgezahlt wird.

Jörg

Finanziell am besten fährt das Paar wenn Sie die Steuerklassen
beibehalten. Sie bezahlen dann im Laufe des Jahres zu viel
Steuer, die bekommt man aber wieder zurück wenn man die
Einkommensteuererklärung für das Jahr macht.

Sie haben hier offenbar vergessen zu erwähnen, dass Arbeitslosengeld 1 dem Progressionsvorbehalt unterliegt und es daher auch zu Nachzahlungen kommen kann, selbst wenn dann der übrige Arbeitnehmer die Steuerklasse IV beibehält.

Es kommt halt auch auf die Höhe des ALG 1 an.

Sie haben hier offenbar vergessen zu erwähnen, dass
Arbeitslosengeld 1 dem Progressionsvorbehalt unterliegt und es
daher auch zu Nachzahlungen kommen kann, selbst wenn dann der
übrige Arbeitnehmer die Steuerklasse IV beibehält.

Es kommt halt auch auf die Höhe des ALG 1 an.

Theoretisch ja, praktisch eher nein. Der arbeitende Ehegatte zahlt pro Monat ca. 350 € zu viel Lohnsteuer, das sollte dicke reichen die Steuererhöhung auf Grund des Progressionsvorbehaltes auszugleichen.

Jörg