Steuerklassenwahl bei Arbeitslosigkeit

Hallo WWWler,
folgendes Problem:
Ich habe Steuerklasse 3, meine Frau 5. Bin ab 1.4. arbeitslos (vermutlich - 31.12.).
Lohnt sich jetzt ein Wechsel. Für die laufenden Auszahlungen wäre es günstiger (da meine Frau auch noch einen PKW mit 1% versteuern muss), ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das Arbeitslosengeld beim ESt.-J-Ausgl. mit verrechnet wird. Falls nicht, wäre es wohl günstiger 3/5 zu lassen obwohl die laufenden Zahlungen geringer wären, oder ?!?
Gruß und Dank für die Antworten
Sera

hi sera,

nach arbeitslosigkeit sollte die EF aus der V mindestens in die IV wechseln, ggf. auch in die III. hier wird es dann aber passieren, das am ende des jahres eine steuernachzahlung zu erwarten ist, da das arbeitslosengeld unter progressionsvorbehalt quasi mitversteuert wird (erhöht den steuersatz für die steuerpflichtigen einkünfte).

frei nach dem motto, lieber erst einmal das geld haben, die nachzahlung ans FA kann man herauszögern würde ich die frau in die III nehmen und mir die nachzahlung in etwa berechnen, dann kann man die kohle auf die seite legen und für sich und nicht für den staat arbeiten lassen :wink:

gruss vom

showbee

p.s. weitere fragen dann eher im steuerbrett!

Hi,
zunächst ist es für Dich günstiger, wenn Du die Steuerklasse III hast, weil das Arbeitslosengeld u.a. auch von der Steuerklasse abhängt und bei III wesentlich mehr rauskommt als bei V. Das Arbeitsamt geht grundsätzlich von der Steuerklasse aus, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem Du arbeitslos wirst. Ein Wechsel der LSt.klasse wird nur berücksichtigt, wenn es für das Arbeitsamt günstiger ist -Du also weniger bekommst- oder wenn das Verhältnis Eurer Einkommen den Wechsel sinnvoll macht.Genaueres laß Dir v o r !!! dem Wechsel von Deinem zuständigen Leistunsberater erklären. Zur eigenen INFO folgender Link: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/hoehe_…

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Hi Showbee!
Danke für Deine schnelle Antwort. Du hast bezügl. des Brettes natürlich Recht - ich habe aber jetzt keine Lust auf ein Doppel- bzw. Neu-Posting. Deshalb meine Nachfrage noch einmal hier.

nach arbeitslosigkeit sollte die EF aus der V mindestens in
die IV wechseln, ggf. auch in die III. hier wird es dann aber
passieren, das am ende des jahres eine steuernachzahlung zu
erwarten ist, da das arbeitslosengeld unter
progressionsvorbehalt quasi mitversteuert wird (erhöht den
steuersatz für die steuerpflichtigen einkünfte).

Wie sicher (auf einer Skala 1-100) bist Du Dir da? Ich frage nach weil:

  1. Beim Finanzamt gibt´s da keine klare Aussage.
  2. Das Arbeitsamt faselt immer nur etwas von „erst der Antrag dann nennen wir Zahlen“.
  3. Ein Bekannter von mir berichtete mir, dass das ALG seiner Frau bei dem gemeinsamen L-St.J-Ausgl. NICHT mit in die Progression mit eingeflossen ist.
  4. Mein WISO-Sparbuch 2002 gibt mir bei entsprechenden Eingaben (nur Ehefrau Einkommen 2002) mit und ohne ALG das gleiche Ergebnis für die Rückzahlung.

Wichtig ist mir, was insgesamt die günstigere Variante ist. Ob ich das Geld sofort oder erst im nächsten Jahr bekomme ist mir bei gleicher Summe egal.

Gruß Sera

rehi,

  1. Beim Finanzamt gibt´s da keine klare Aussage.

tja…

  1. Das Arbeitsamt faselt immer nur etwas von „erst der Antrag
    dann nennen wir Zahlen“.

ebenso tja…

  1. Ein Bekannter von mir berichtete mir, dass das ALG seiner
    Frau bei dem gemeinsamen L-St.J-Ausgl. NICHT mit in die
    Progression mit eingeflossen ist.

dann hat er den bescheid nicht richtig gelesen: RICHTIG ist und das zu 100%, das lohnersatzleistungen wir arbeitslosengeld etc. unter progressionsvorbehalt stehen. es wird hierdurch auf die eigentlich stpfl. einkünfte ein höherer steuersatz als normal angesetzt. die ersatzleistungen an sich bleiben steuerfrei, das ist ein unterschied, den dein bekannter sicherlich übersehen hat!

  1. Mein WISO-Sparbuch 2002 gibt mir bei entsprechenden
    Eingaben (nur Ehefrau Einkommen 2002) mit und ohne ALG das
    gleiche Ergebnis für die Rückzahlung.

kann passieren, wenn steuerpflichtige einnahmen sehr gering sind. sonst würde ich auf klaren anwenderfehler tippen! im übrigen berechnet das wisosparbuch 2002 die steuererklärung für 2001!!! und das in DM und nicht in euro, vielleicht liegt auch hier der fehler!

Wichtig ist mir, was insgesamt die günstigere Variante ist. Ob
ich das Geld sofort oder erst im nächsten Jahr bekomme ist
mir bei gleicher Summe egal.

dann kann dir die steuerklassenwahl des NICHT arbeitslosen egal sein. die lohnsteuer ist nur eine art der einkommensteuererhebung und wird bei einer einkommensteuererklärung als diese einbezogen. zahlst du viel lohnsteuer voraus (klasse V) bekommst du mehr zurück am ende als wenn wenig lohnsteuer bezahlt wurde (klasse III). im saldo kommt das gleiche raus.

wenn du mit mehr zahlen rausrückst, kann man mehr sagen…

eine idee wäre nur, den nun bald arbeitslosen VOR kündigung in die steuerklasse III einzuordnen, dadurch hat er ein höheres netto und mehr arbeitslosengeld, hierdurch geht aber der höher verdienende in die klasse V mit hohem steuerabzug, ob der zinsnachteil 2,80 € mehr ALG rechtfertigen muss man berechnen, dies ist anhand mangelnder zahlen nicht möglich.

gruss vom

showbee

Hallo again,
und nochmals Danke für Deine Geduld und deinen Einsatz.

wenn du mit mehr zahlen rausrückst, kann man mehr sagen…
eine idee wäre nur, den nun bald arbeitslosen VOR kündigung in
die steuerklasse III einzuordnen, dadurch hat er ein höheres
netto und mehr arbeitslosengeld, hierdurch geht aber der höher
verdienende in die klasse V mit hohem steuerabzug, ob der
zinsnachteil 2,80 € mehr ALG rechtfertigen muss man berechnen,
dies ist anhand mangelnder zahlen nicht möglich.

Ich: über 7 Jaher durchgehend gearbeitet; letzten 12 Monate über 9.100,–DM brutto (davon ca. 1.000,–DM geldwerter Vorteil PKW); St.-Kl. III; ab 1.4. wahrscheinlich für ca 6-12 Monate arbeitslos.

EF: 5.500,-- DM (davon 500,-- DM geldwerter Vorteil PKW) + 300,-- DM steuerfreie Kindergartenkosten; St.-Kl. V.

Nach Deinen bisherigen Antworten, würde ich es bei III/V belassen (auch wenn die EF aus Motivationsgründen natürlich für IV/IV plädiert) und die höheren steuerliche Belastung zum Teil beim L.St.J.Ausgl. zurückbekommen.

Noch einen anderen Tip?!?

Gruß Sera

  1. Das Arbeitsamt faselt immer nur etwas von "erst der Antrag

dann nennen wir Zahlen".

ebenso tja…
Quatsch, man kann auf eine vorherige Beratung bestehen!!

verlange ausdrücklich eine Leistungsberatung!!

Wichtig ist mir, was insgesamt die günstigere Variante ist. Ob
ich das Geld sofort oder erst im nächsten Jahr bekomme ist
mir bei gleicher Summe egal.

dann kann dir die steuerklassenwahl des NICHT arbeitslosen
egal sein. die lohnsteuer ist nur eine art der
einkommensteuererhebung und wird bei einer
einkommensteuererklärung als diese einbezogen. zahlst du viel
lohnsteuer voraus (klasse V) bekommst du mehr zurück am ende
als wenn wenig lohnsteuer bezahlt wurde (klasse III). im saldo
kommt das gleiche raus.

genau das ist der Punkt, nur ob du mehr oder weniger Alg erhältst, hängt von der StKlasse des Arbeitslosen ab. Der Unterschied bei ALg nach V zu Alg nach III ist deutlich höher als die Steuer die du wg. dem höheren Alg zahlst, oder dein Steuersatz wäre 100% :wink:))
wenn du mit mehr zahlen rausrückst, kann man mehr sagen…
Die Zahlen können sein wie sie wollen: Immer wird die Steuer die sich möglicherweise erhöht, geringer sein, als der Unterschied des Arbeitslosengeldes!
eine idee wäre nur, den nun bald arbeitslosen VOR kündigung in
die steuerklasse III einzuordnen, dadurch hat er ein höheres
netto und mehr arbeitslosengeld, hierdurch geht aber der höher
verdienende in die klasse V mit hohem steuerabzug, ob der
zinsnachteil 2,80 € mehr ALG rechtfertigen muss man berechnen,
dies ist anhand mangelnder zahlen nicht möglich.

das funzt nicht, weil jetzt nicht mehr „Zu Jahresbeginn“ manipuliert werden kann. siehe den Link weiter oben. mfg erle

nachgerechnet!
hi,

also ich habe es mal groebst hochgerechnet.

einkünfte in 2002 = (3 * 9100) + (12 * 5500) = 93.300 DM
werbungskosten, sonderausgaben, vorsorge pausch. = 12.046 DM
arbeitslosengeld wird so an die 45.000 DM sein in 9 monaten.

unter progressionsvorbehalt ergibt das eine steuer von ca. 14.400 IN EURO!!!

nun mal den lohnsteuerabzug grob berechnet:

bei 9.100 DM in klasse III sind das ca. 860 € mtl.
bei 5.500 DM in klasse V sind das ca. 1000 € mtl.

bleibt ihr in der klassenkombi zahlt ihr also (3 * 860) + (12 * 1000) lohnsteuern voraus. macht summa summarum 14.580 € also ggf. eine minimalste erstattung bei den zahlen!

wechselt ihr die steuerklassen, heisst bei arbeitslosigkeit des ehemannes bekommt die frau die günstige steuerklasse. dann hat sie statt ca. 1000 € lohnsteuer nur noch ca. 300 € lohnsteuern. das macht also 9 * 700 € = 6.300 € cash nettogehalt mehr, die dann aber auch als einkommensteuer nachgezahlt werden müssen nach der steuererklärung und bescheid. ich würde das aber in kauf nehmen, immerhin könnt ihr die summe ja auch mtl. aufs sparbuch legen, dann wirft die ganze angelegenheit auch noch zinsen. und wenn ihr 2002 erst zum 31.05.03 abgebt, kann die nachzahlung mitunter bis ende 09/03 warten …

gruss vom

showbee

hi,

also ich habe es mal groebst hochgerechnet.

einkünfte in 2002 = (3 * 9100) + (12 * 5500) = 93.300 DM
werbungskosten, sonderausgaben, vorsorge pausch. = 12.046 DM
arbeitslosengeld wird so an die 45.000 DM sein in 9 monaten.

unter progressionsvorbehalt ergibt das eine steuer von ca.
14.400 IN EURO!!!

nun mal den lohnsteuerabzug grob berechnet:

bei 9.100 DM in klasse III sind das ca. 860 € mtl.
bei 5.500 DM in klasse V sind das ca. 1000 € mtl.

bleibt ihr in der klassenkombi zahlt ihr also (3 * 860) + (12
* 1000) lohnsteuern voraus. macht summa summarum 14.580 € also
ggf. eine minimalste erstattung bei den zahlen!

wechselt ihr die steuerklassen, heisst bei arbeitslosigkeit
des ehemannes bekommt die frau die günstige steuerklasse. dann
hat sie statt ca. 1000 € lohnsteuer nur noch ca. 300 €
lohnsteuern. das macht also 9 * 700 € = 6.300 € cash
nettogehalt mehr, die dann aber auch als einkommensteuer
nachgezahlt werden müssen nach der steuererklärung und
bescheid. ich würde das aber in kauf nehmen, immerhin könnt
ihr die summe ja auch mtl. aufs sparbuch legen, dann wirft die
ganze angelegenheit auch noch zinsen. und wenn ihr 2002 erst
zum 31.05.03 abgebt, kann die nachzahlung mitunter bis ende
09/03 warten …

Der Unterschied beim Arbeitslosengeld beträgt bis zu 7098 €!!!

Die Berechnung stimmt, wenn der sera mind. 1 Kind hat. Ob er allerdings diese Steuer zahlt, hängt noch von vielen anderen Faktoren ab. Er bekommt ca.16900 € Arbeitslosengeld, wenn er mind. ein Kind hat.
Nun rechne noch mal:wink:)
falls Du alle Fallgestaltungen durchdeklinieren willst, hier der Link zu den Leistungssätzen: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/lvo/alg_ta…
mfg
erle

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Nachtrag
Sorry, da hätte ich doch glatt fast meine 2 Kids vergessen!!
Peinlich :wink:)
Sera

Hallo Sera,
wenn du Steuerklasse III hast, kannst du beim Arbeitsamt bei einem Wechsel nur verlieren (lass dich dort vom Leistungsberater beraten). Dem Finanzamt ist es egal, welche Steuerklasse du hast. Diese dient nur zur Ermittlung der monatlichen Abzüge. Abgerechnet wird am Jahresende -unabhängig von der Steuerklasse.
Gru
Otto

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