Steuerklassenwahl bei verheirateten

Ein Ehepaar (2 Kinder), beide berufstätig (er ca. 44.700 Euro Brutto; sie ca. 11.500 Euro brutt/Jahr). Welche Steuerklassenkombination wäre hier am Sinnvollsten ?? IV/IV oder III/V ???
Früher hatte das Ehepaar III/V, allerdings mussten sie dann steuern nachzahlen. bei IV/IV würden sie ja was rausbekommen. ist die nachzahlung bei III/V nicht geringer als die eigentliche Steuererspanis ??
Danke

Hallo,

so wie ich hier im Forum gelernt habe, ist es egal welche Klassen man wählt, bezogen auf die Jahressteuerschuld des Paares.

Das heißt, wenn man beide Ehepartner zusammenrechnet, bleibt es auf das Jahr gesehen egal welche Klassen man hat. Der Unterschied besteht lediglich darin, wieviel jeder Einzelne pro Monat an Steuern zahlen muß. Am Jahresende wird das dann jeweils mit dem Jahresausgleich ausgeglichen.

Gerhard

hallo!

Es kommt aufs gleiche raus.Beim Ausgleich wird alles in einen Topf geworfen und nach Ste.kl.3 berechnet.

Egal ob 3/5 oder 4/4.

Der Unterschied ist nur das euch Vater Staat bei 3/5 einen kostenlosen Kredit in Form einer zu geringen Steuer gibt.

Die ihr dann beim ausgleich wieder bezahlen müsst.

Gruß feudelio

Die ihr dann beim ausgleich wieder bezahlen müsst.

Oder auch nicht…

Aber als ehrliche Bürger gebt ihr eure Steuererklärung immer pünktlich ab,nicht wahr!

Feudelio

Hallo Tatjana,

erstmal wieder die übliche Schulmeisterey vorweg, obwohl in Deiner Frage der +++ Begriff nicht gefallen ist:

Den Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit vielen Jahren nur noch in einer einzigen Form, nämlich unter bestimmten Bedingungen durch den Arbeitgeber selbst im Dezember. Mit allem, was beim FA passiert, hat der Begriff nichts zu tun. Dort geht es um die Veranlagung zur ESt. In einigen Fällen bei Arbeitnehmern = freiwillige oder Antragsveranlagung.

Steuerklassen bei der Veranlagung zur ESt gab es meines Wissens zuletzt in den 1920er Jahren, hier und heute darf man in diesem Zusammenhang diesen Begriff also getrost vergessen.

Es wird bei der Veranlagung zur ESt lediglich unterschieden zwischen Einzelveranlagung eines Steuerpflichtigen und Zusammenveranlagung oder getrennter Veranlagung von Eheleuten, mit dem Sonderfall besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung. Näheres in §§ 26 - 26c EStG. Ponkt.

Welche
Steuerklassenkombination wäre hier am Sinnvollsten ?? IV/IV
oder III/V ?

Wegen dieser schönen Superlativbildung darf hier getrost gesagt werden: III/V ist statthaft und am sinnvollsten, weil die zuletzt ceteris paribus immer gleich veranlagte ESt sich aus vergleichsweise niedrigen Vorauszahlungen nebst einer Zahlung zur Veranlagung zusammensetzt und somit zu einem gewissen Zinsvorteil führt - im Fall IV/IV wären vergleichsweise niedrigere Vorauszahlungen mit einer entsprechenden Erstattung zur Veranlagung verbunden.

Neben-Sinne ergeben sich aus:

(1) Dem leichteren Auseinanderrechnen „wer verdient was“ im Fall von IV/IV. Ich bin mit Adelheid nunmehr seit zwölf Jahren verbunden, aber die Haushaltskasse wird immer noch auseinandergewutzelt wie es sich gehört: Die Verbindung von Sexualität und Geld überlassen wir anderen. Wer es auch so halten will, ist mit IV/IV natürlich besser, weil unkomplizierter bedient.

(2) Berücksichtigung des eventuell höheren Risikos der Arbeitslosigkeit beim einen oder dem anderen: Die Leistungen der Bundesagentur richten sich stur nach dem ausgezahlten Netto, ohne Rücksicht auf dessen Angemessenheit hinsichtlich der insgesamt fälligen ESt. Höheres Netto führt zu höheren Leistungen aus Nürnberg.

(3) Wie zu diesem Thema hier vor einigen Tagen auch schon richtig angemerkt: Das höhere Netto während des Jahres versickert im alltäglichen Budget, während die einmalige Erstattung halt eher greifbar und aufdiehohekantelegbar bzw. richtig genüsslich verbratbar ist.

ist die nachzahlung bei III/V nicht geringer als die
eigentliche Steuererspanis ?

Nein, ohne Berücksichtigung des Zinseffektes und der genannten Neben-Sinne ist das Jacke wie Hose.

Schöne Grüße

MM

Was soll das alles jetzt heissen?
Heisst das jetzt, dass es nichts bringt, wegen der Steuerersparnis zu heiraten, um die Kombination III / V zu erlangen?

Hi Lalle,

Heisst das jetzt, dass es nichts bringt, wegen der Steuerersparnis zu heiraten, um
die Kombination III / V zu erlangen?

den Steuervorteil bringt nur das Ehegattensplitting. Die Steuerklassen sind dazu da, per Steuertabellen ungefähr das an Steuern vorauszubezahlen, was am Schluss bei der Veranlagung herauskommt. Ungeschickte Wahl der Steuerklassen führt entweder zu hohen Vorauszahlungen oder zu einer saftigen Nachzahlung.

Gruß Ralf

Hi,

Welche Steuerklassenkombination wäre hier am Sinnvollsten ?? IV/IV oder III/V ???

Es kommt drauf an, was ihr bevorzugt:

  • III/V heißt monatlich mehr Geld auf dem Konto mit dem Risiko, im nächsten Jahr eine Nachzahlung zu haben.
  • IV/IV bedeutet weniger Geld pro Monat und dafür im nächsten Jahr eine Erstattung vom Finanzamt.

Die Geschmäcker sind halt verschieden. Ich sehe das Finanzamt jedenfalls nicht als Sparkasse an, schließlich gibt’s da keine Zinsen.

Gruß Ralf

Das frag ich dich!

Heisst das jetzt, dass es nichts bringt, wegen der
Steuerersparnis zu heiraten, um die Kombination III / V zu
erlangen?

Wer wegen der Steuerersparnis heiratet soll es lieber lassen.
Der Ärger bei ner Scheidung ist zu groß.