Hallo,
ich habe hier ein Fallbeispiel:
ein Mann und eine Frau haben am 10.09.11 geheiratet. Frau bezieht seit der Geburt der gemeinsamen Tochter (29.11.10) für 11 Monate Elterngeld in Höhe von 1300 €.
Ab dem 01.11. wird Frau unter 30 h arbeiten und 2460 € brutto verdienen. Mann verdient 1900 € brutto.
Ab Dez. 2012 arbeitet Frau wieder in Vollzeit, 3360 € brutto. Beide möchten ca. ab August 2012 wieder schwanger werden. Sobald Frau schwanger ist, möchte sie die Steuerklasse 3, er 5, um ihr Elterngeld zu erhöhen.
Frage 1: Kann man die Steuerklasse einfach so mitten im Jahr z.B. zum 01.08. wechseln? Bezieht sich die Steuerklase dann nur auf die Monate ab August 2012 oder rückwirkend für das ganze Jahr?
Frage 2: Das Elterngeld errechnet sich aus 12 Monaten Gehalt vor dem Mutterschutz. Also würde es theoretisch Sinn machen, auch schon zu Zeiten meiner 27,5 h die Steuerklasse 3 zu wählen, um das Nettogehalt der Frau zu erhöhen.
Der Plan:
a) beide wechseln noch 2011 in 3 und 5
a)a) der Wechsel in 2011 darf sich dann aber nicht auf Nov. 2011 beziehen, da Frau da noch Elterngeld bezieht und ein höheres Netto ihr Elterngeld kürzen würde
b) beide wechseln Januar 2012 in 3/5
c) beide bleiben erst mal bei 4/4 und wechseln dann ca. Juni oder Juli in 3/5
Man scheut einen frühen Wechsel in 3/5, da man eine Steuernachforderung befürchtet.
Aber: Frau hat das mal mit einem Steuerprogramm ausgerechnet und mit einfacher Werbungskostenpauschale und fiktiven 0 Sonderausgaben hätten beide bei 2460 € und 1900 € brutto keine Steuerforderung, sondern sogar 100 € Steuernachzahlung.
KANN DAS SEIN?
Es schimpfen doch viele im Netz über die hohen Steuernachforderungen bei 3 und 5.
Wenn Mann nur 10.000 verdienen würde, dann hätten beide auch eine hohe Steuernachforderung (ca. 1.000 €). So sagt es zumindest ein Steuerprogramm.
Wer kann das genauer beantworten bzw. Tipps geben, was man tun können?
Allerbesten herzlichen Dank!