Frau A. und Herr B. heiraten im August und fragen sich nun, welche Steuerklassen sie
nach der Heirat nehmen möchten. Sofern sie nichts unternehmen, kommen
sie automatisch in IV/IV, richtig? In dem Fall würde sich nichts
ändern.
Herr B. verdient rund 55.000 € / Jahr. Seine Zukünftige kommt auf ca.
30.000 €/ Jahr.
Rein rechnerisch würde Herr B. in der Klasse III ca. 350 €/Monat mehr
haben und seine Frau mit Klasse V rund 150 € weniger. Somit würde es
sich lohnen. Herr B. befürchtet nun, dass dieser Vorteil durch evl.
Steuernachzahlungen bei dem Lohnsteuerjahresausglich aufgefressen
wird und sie bei ±0 landen. Wenn das so ist, würden sie IV/IV
bevorzugen, weil der einzige Vorteil in III/V in ihren Augen wäre,
dass sie dem Finanzamt keinen „Kredit“ gewähren und selbst mit dem
Geld arbeiten können, bis die Steuernachzahlung ins Haus flattert.
Bisher hat Herr B. nie länger als eine Stunde für den
Lohnsteuerjahresausgleich gebraucht, da er im Prinzip nur Fahrtkosten
zur Arbeitsstätte anzugeben hat (120 km/Tag). Wie schätzt ihr das ein?
Herr B. verdient rund 55.000 € / Jahr. Seine Zukünftige kommt auf ca. 30.000 €/ Jahr.
Rein rechnerisch würde Herr B. in der Klasse III ca. 350 €/Monat mehr haben und seine Frau mit Klasse V rund 150 € weniger. Somit würde es sich lohnen. Herr B. befürchtet nun, dass dieser Vorteil durch evl. Steuernachzahlungen bei dem Lohnsteuerjahresausglich aufgefressen wird und sie bei ±0 landen.
Die Lonsteuerklassenwahl hat in der Tat keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer sondern lediglich auf die jeweiligen Vorauszahlungen darauf in Form des Lohnsteuerabzugs.
Wenn das so ist, würden sie IV/IV bevorzugen, weil der einzige Vorteil in III/V in ihren Augen wäre, dass sie dem Finanzamt keinen „Kredit“ gewähren und selbst mit dem Geld arbeiten können, bis die Steuernachzahlung ins Haus flattert.
Ob dann eine angeflattert kommt, hängt ja auch noch von den Werbungskosten und sonstigen Beträgen an, die das zu versteuernde Einkommen senken, aber noch nicht beim Lohnsteuerabzug berpcksichtigt waren.
Bisher hat Herr B. nie länger als eine Stunde für den Lohnsteuerjahresausgleich gebraucht, da er im Prinzip nur Fahrtkosten zur Arbeitsstätte anzugeben hat (120 km/Tag). Wie schätzt ihr das ein?
Daran ändert sich auch nach der Heirat und der Wahl einer bestimmten Lohnsteuerklasse nichts. Er muss halt noch die Angaben seiner Frau eintragen. Das wird sicher etwas mehr Zeit verlangen, aber läßt sich nun mal nicht ändern. Oder er läßt es sie machen und bügelt solange ;o)
Wenn er schon bisher immer wieder etwas rausbekommen hat, wird sich daran bei jetzt 80.000€ brutto bei gemeinsamer Veranlagung und Splittingtarif nichts ändern. Und wenn man durch die Wahl der richtigen Kombination, dem Staat nicht ein Jahr lang das Geld kostenlos leihen braucht, dann sollte man das auch machen. Der Erstattungsbetrga ist dann naturgemäß nicht mehr so hoch, da man ja bereits 12mal weniger Steuer zuviel gezahlt hat. Insgesamt werden aber beide bei gleichem Einkommen weniger Steuer bezahlen, als vorher.
Ansonsten kann es noch diverse außersteuerliche Gründe für die Wahl einer bestimmten Kombination von Steuerklassen geben. Etwa wenn es um Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld geht.
Lohnsteuer nach Klassen ist mmer nur ein Vorschuss auf die Einkommensteuer und am Schluss kommt immer das gleiche heraus. Zinslosen Kredit ans Finanzamt oder lieber Nachzahlen - das muss jeder für sich entscheiden.
Hier kommt die Konstellation III/V aber ganz gut aus.
Achtung: Sollen Elterngeld oder andere Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, kann man vorher etwas mit den Klassen spielen.