Hallo,
wenn bei einem Ehepaar mit 2 Kindern, der eine (Steuerklasse V)ca. 1.400 € EU-Rente erhält und der andere 1.900 brutto (Steuerklasse III)verdient, welche Steuerklasse sollte dieses Ehepaar wählen?
Danke!!
Gruß
Hallo,
wenn bei einem Ehepaar mit 2 Kindern, der eine (Steuerklasse V)ca. 1.400 € EU-Rente erhält und der andere 1.900 brutto (Steuerklasse III)verdient, welche Steuerklasse sollte dieses Ehepaar wählen?
Danke!!
Gruß
Hallo Regina,
ohne jetzt den (im Vergleich zu Altersrentnern relativ hohen) Ertragsanteil der Rente zu kennen (nur mit diesem könnte man das Ganze mit Zahlen füllen), folgende Hinweise:
Steuerklasse IV/IV erlaubt es, mühelos wenigstens in groben Zügen auseinanderzurechnen, wer welches Netto in den (?) gemeinsamen Topf einbringt, weil dann jeder grosso modo „seine“ ESt bezahlt - von Effekten wie Werbungskosten beim Angestellten mal abgesehen.
Steuerklasse III (Angestellter)/V (Rentner) führt zu einem relativ geringen Lohnsteuereinbehalt, der dann durch ESt-Vorauszahlungen ausgeglichen wird, wenn die erste gemeinsame Veranlagung stattgefunden hat. Also ein vorübergehender Aufschub, und vor allem das Mißgefühl, von der Rente würde wegen der hohen Vorauszahlungen „fast nichts“ übrig bleiben. Obwohl die Vorauszahlungen ja zu einem bedeutenden Teil bloß den geringen LSt-Einbehalt beim Angestellten ausgleichen. Wer gerne mit spitzem Bleistift rechnet und einen (kaum sichtbaren) Zinsvorteil haben will, wählt diese Alternative.
Steuerklasse V (Angestellter)/III (Rentner) gibt keinen Sinn.
Schöne Grüße
MM
Hallo Regina,
nach § 38b Nr. 3 a) aa) Einkommensteuergesetz muss (!) auf der Lohnsteuerkarte Steuerklasse III eingetragen werden, eine Wahlmöglichkeit gibt es hier nicht.
Gruß
Peter
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