Steuerklassenwahl und ALG I

Folgende Situation:

Der Mann hat eine sehr gute Stellung/Verdienst, die Frau arbeitet nicht. Der Mann wird arbeitslos, erhält ALG I den max. Betrag, da er weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die Steuerklassen der Ehepartner sind 3/5.

Nun fängt die Frau wieder an in Teilzeit zu arbeiten, der Mann ist weiter arbeitslos.
Soll sie nun auf StKl 5 arbeiten oder sollen beide Ehepartner die StKl tauschen?

Ich weiß, daß sich dann theoretisch das ALG I verringern würde - aber der Ehemann lag ja weit über der Beitragsbemessungsgrenze. Kann es sein, daß er dann trotzdem noch den vollen ALG I-Betrag weiterhin erhält? Dann müßte sich das doch lohnen, oder?!

Im voraus schon einmal Danke für Eure Antworten!
Claudia

Hallo,

ich denke sowas läßt sich nur konkret anhand der Beträge von einem Fachmann berechnen. Also beim Steuerberater oder beim Arbeitsamt.

Gruß
cosis

ich denke sowas läßt sich nur konkret anhand der Beträge von
einem Fachmann berechnen. Also beim Steuerberater oder beim
Arbeitsamt.

Nein, ganz einfach.

Der Bezieher von Arbeitslosengeld bekommt dieses aufgrund seines vor der Arbeitslosigkeit bezogenem (durchschnittlichen) Bruttos. Daran ändert auch die Lohnsteuerklasse logischerweise nichts.

Die Lohnsteuerklasse hat Einfluß auf die Leistungsgruppe des AlG I. Und diese richten sich nach dem pauschalierten Lohnsteuerabzug, welcher sich auf das Brutto ergäbe.

Wechselt man also von einer niedrig besteuerten LStKl (z. B. III) in eine ungünstigere (z. B. IV) mindert sich nicht die Bemessungsgrundlage für das AlG I, sondern der Betrag des AlG I aufgrund der schlechteren Leistungsgruppe.

Wer schon das maximale Brutto als Bemessungsgrundlage hatte (somit „Deckelung“), bekommt beim Lohnsteuerklassenwechsel von III nach IV auch weniger AlG I.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

1 Like