Folgende Situation:
Der Mann hat eine sehr gute Stellung/Verdienst, die Frau arbeitet nicht. Der Mann wird arbeitslos, erhält ALG I den max. Betrag, da er weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die Steuerklassen der Ehepartner sind 3/5.
Nun fängt die Frau wieder an in Teilzeit zu arbeiten, der Mann ist weiter arbeitslos.
Soll sie nun auf StKl 5 arbeiten oder sollen beide Ehepartner die StKl tauschen?
Ich weiß, daß sich dann theoretisch das ALG I verringern würde - aber der Ehemann lag ja weit über der Beitragsbemessungsgrenze. Kann es sein, daß er dann trotzdem noch den vollen ALG I-Betrag weiterhin erhält? Dann müßte sich das doch lohnen, oder?!
Im voraus schon einmal Danke für Eure Antworten!
Claudia