Steuerklassenwechsel

Hallo,

wie schaut das mit den Steuerklassen aus, wenn ein Ehepartner ins Ausland geht.
Die Frau hat 3 plus ein Kind und der Mann hat 5.
Der Mann geht jetzt ins benachbarte Ausland.
Er versteuert vermutlich dort, weil der AG dort sitz.
Wie schaut das nun mit dem Jahresausgleich für Deutschland aus?

Was aber wichtiger ist: muss die Frau ihre Steuerklasse zu 2 wechseln, weil der Mann weg ist?

Danke

L.

Servus,

wenn das Ganze nicht mit einer Trennung der Ehegatten einhergeht, wird der im Ausland arbeitende Ehegatte in jedem Fall weiterhin einen Wohnsitz (= den Familienwohnsitz) in D haben, und damit unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, so dass Ehegattensplitting möglich ist - unabhängig davon, wie oft und wie lange er sich am Familienwohnsitz aufhält.

Ob seine Einkünfte nur im Ausland oder auch in D (sog. „Welteinkünfte“), ggf. unter Anrechnung der ausländischen Steuer, steuerbar sind, hängt davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und falls ja, welche Regeln dort über das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gegeben sind.

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den die LSt-Klasse II vorwegnehmen soll, gibts für Verheiratete und nicht dauernd getrennt Lebende nicht.

Schöne Grüße

MM