Hallo zusammen,
Bevor ein Steuerberater aufgesucht wird, hätte ich eine allgemeine Frage zum Elterngeld.
Wann sollte man als verheiratete Eltern die Steuerklasse wechseln? Mit der ersten Auszahlung des Elterngeldes oder zum 01.01. des Folgejahres?
Soweit ich weiß wird dann ja beim Lohnsteuerjahresausgleich das ganze Jahr dann in der dann aktuellen Klasse gewertet. Somit könnte es ja zu heftigen Nachzahlungen kommen. Egalisieren sich diese allerdings bei quasi identischem Einkommen?
Ich hoffe, dass ich nicht gegen die hier geltenden Regeln verstoße.
Leider ist das ganze Thema etwas unübersichtlich…
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Jan