Steuerklassenwechsel bei gepanter Schwangerschaft

Hallo,

ich suche Meinungen zu folgendem Sachverhalt:

Frau (Steuerklasse 3) hat geringeres Einkommen als Mann (Steuerklasse 5) und zahlt momentan keine Steuern. Sie möchte das so lassen, weil beide ein Kind planen und sie das höhere Netto als Grundlage des Elterngeldes einplant.

Er möchte die Steuerklassen jetzt tauschen, weil er meint, dass er momentan zuviel Steuern zahlen muss und lange auf die Rückzahlung durch das Finanzamt wartet.

Die beiden werden sich nicht einig. Sie meint, selbst wenn man die Steuern bei ihm minimiert und das gesparte Geld auf dem Sparkonto anlegt, kommt dabei weniger an Zinsen raus als sie in Zukunft an Elterngeld verlieren würde.

Ist das richtig gedacht oder gibt es da einen Aspekt, der außer acht gelassen wird? Wie kommt man hier (ohne Steuerberater) zur besten Lösung?

Vielen Dank für Eure Meinungen
Tiffi

Frau (Steuerklasse 3) hat geringeres Einkommen als Mann
(Steuerklasse 5) und zahlt momentan keine Steuern. Sie möchte
das so lassen, weil beide ein Kind planen und sie das höhere
Netto als Grundlage des Elterngeldes einplant.

=> was durchaus Sinn macht

Er möchte die Steuerklassen jetzt tauschen, weil er meint,
dass er momentan zuviel Steuern zahlen muss und lange auf die
Rückzahlung durch das Finanzamt wartet.

=> Wenn er zügig die Steuererklärung macht, muss er nicht lange warten. Und ob immer eine Rückzahlung zu erwarten ist?

Die beiden werden sich nicht einig. Sie meint, selbst wenn man
die Steuern bei ihm minimiert und das gesparte Geld auf dem
Sparkonto anlegt, kommt dabei weniger an Zinsen raus als sie
in Zukunft an Elterngeld verlieren würde.

=> Muss man ausrechnen, kann man so nicht sagen.

Beachtet sollte dabei werden, dass das ELterngeld zwar im ersten Schritt „steuerfrei“ ist, aber im zweiten Schritt dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Heißt, es wird zur Berechnung der Steuer hinzugezogen.

Hallo,
Eine ähnliche Frage wollte ich auch gerade stellen. Deswegen füge ich das gleich hier mal an. Mich beschäftigt nämlich folgender theoretischer Sachverhalt:
Mann und Frau verdienen in etwa gleich viel und planen deshalb in Steuerklasse III (sie) und V (er) zu wechseln, um später höheres Elterngeld zu bekommen, wenn sie 12 Monate Elternzeit und er zwei Monate in Anspruch nimmt.
Gibt es dabei noch irgendetwas zu beachten?
Darf man zu Beginn der Elternzeit dann einfach wieder die Steuerklasse wechseln (z.B. auf IV + IV)?

Viele Grüße,
Lars

ja