Hallo,
bisher war die Meinung: Wer im Dezember eines Jahres heiratet, wird steuerlich so behandelt als ob das Paar das gesamte Jahr verheiratet war.
Finanzamt hat jedoch die Steuerklassen taggenau festgelegt. Ist das richtig so?
Vielen Dank und einen schönen Abend
Hallo,
bisher war die Meinung: Wer im Dezember eines Jahres heiratet, wird steuerlich so behandelt als ob das Paar das gesamte Jahr verheiratet war.
So isses auch.
Finanzamt hat jedoch die Steuerklassen taggenau festgelegt.
Was sollen wir uns darunter vorstellen? Die Steuerklassen haben ohnehin nur für die Vorauszahlungen Bedeutung. Bei der Steuererklärung gibt es die nicht mehr. Verheiratet werden dann für das ganze Jahr zusammenveranlagt, auch wenn sie erst am 31.12. heiraten. Das Finanzamt hat vielelicht nur irgendwie das Heiratsdatum vermerkt??
Grüße
Hallo.
Die Steuerklassen der Eheleute haben lediglich Einfluss auf den Lohnsteuerabzug und auch nur dann, wenn nicht IV/IV (ohne Faktor) gewählt wird. Ein Änderung der StKl hin zu III/V ist nur bei verheirateten und auch erst nach der Eheschließung möglich. Das FA hat somit alles richtig gemacht.
Die Möglichkeit der Zusammenveranlagung besteht ab dem Jahr der Eheschließung. die Veranlagung wird für das gesamte Jahr durchgeführt, somit „wirkt“ die Ehe sich aufs gesamte Jahr aus, auch bei Eheschließung im Dezember.
Ich nehme an dieser Unterschied war Grund für die Unklarheiten?
Gruß, Heiko.
Hallo,
die Steuerklassen sind herzlich unwichtig. Entscheidend ist die Steuererklärung und da werden Sie zusmamen veranlagt.
Viel Glück
Barmer