Steuerklassenwechsel bei Heirat

Hallo,

folgendende Ausgangssituation:
2 ledige Personen (Stkl. 1, gleicher Verdienst) heiraten im Januar 2009. Sie müssen dann die Steuerklasse auf 4/4 ändern. Anfang August 2009 geht die Frau in Elternzeit und ein Wechsel der Steuerklasse auf „3 beim Mann“ und „5 bei der Frau“ wäre dann von Vorteil.

Meine Frage:

  1. Kann man im Juni/Juli die Steuerklasse ab August ändern, wenn im Januar bereits eine, ich sag mal, Zwangsumstellung erfolgte?

Die Steurklassenumstellung ist grundsätzlich nur einmal im Jahr bei der Gemeinde änderbar.
Aber bei Änderung der Einkommensituation ist es auch zweimal im Jahr möglich.
Der welchsel von 3 auf 5 ist möglich jedoch sollte bedacht werden das sich das Elterngeld danch richtet wieviel Nettoeinkommen der Frau in den letzen zwölf Monaten da war. Steuerklassenwechsel nur wegen Elterngeld sollte also vor Schwangerschaft geplant werden.
Gruß
Ikki

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