Sachlage: Ins.eröffnung im Sept. 2011, durch Probleme in der Selbständigkeit. Ab Oktober Festanstellung.
Verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse 3/5
Ehemann (Schuldner) verdient 2500 brutto
Ehefrau verdient 1000 brutto, daher St.kl. 3/5.
Teil vom Nettogehalt wird gepfändet.
Ehefrau wird nun bald mehr verdienen, daher Wechsel in 4/4 sinnvoll, ansonsten ja Benachteiligung Ehefrau.
Ist ein Steuerklassenwechsel möglich oder gibts da Probleme mit dem Verwalter.
Prinzipiell will Ehemann ja auch Schulden abzahlen. Allerdings wird Ehefrau durch die schlechtere St.kl. benachteiligt.
Hallo,
Sachlage: Ins.eröffnung im Sept. 2011, durch Probleme in der Selbständigkeit. Ab Oktober Festanstellung. Verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse 3/5 Ehemann (Schuldner) verdient 2500 brutto Ehefrau verdient 1000 brutto, daher St.kl. 3/5. Teil vom Nettogehalt wird gepfändet.
Ehefrau wird nun bald mehr verdienen, daher Wechsel in 4/4 sinnvoll, ansonsten ja Benachteiligung Ehefrau.
Ist ein Steuerklassenwechsel möglich
Ja.
oder gibts da Probleme mit dem Verwalter.
Möglich. Um diese zu vermeiden, sollte man sich einfach mal mit dem Verwalter unterhalten. Wenn ein fester Betrag vom Netto gepfändet wird, dürfte es jedoch keine Probleme geben. Wenn der Verwalter jedoch einfach so plötzlich einen geringeren Eingang feststellt, wird der natürlich nachhaken. Möglicherweise ergibt sich durch das höhere Einkommen der Frau auch ein höherer Pfändungsbetrag bzw. niedriger Selbstbehalt, da man nun gegenüber der Ehefrau nicht mehr so hoch unterhaltsverpflichtet ist?
Wenn der Pfändungsbetrag tatsächlich ausschließlich vom selbstbestimmten Netto abhängig wäre, wäre natürlich schon die bisherige Kobination 3/5 ungünstig gewesen.
Prinzipiell will Ehemann ja auch Schulden abzahlen. Allerdings wird Ehefrau durch die schlechtere St.kl. benachteiligt.
Dieses Gerücht hält sich äußerst hartnäckig. Tatsächlich wirkt sich das aber nur auf die Vorauszahlungen aus.
Grüße